Frage an Norbert Barthle von Elisabeth M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Barthle,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Mir ist allerdings nicht klar, was Sie unter „Votum der Bürger“, „Vertragstreue“ und „Jahrhundertbauwerk“ verstehen.
In der Regierungsbroschüre zur „Volksabstimmung“ (S. 3) heißt es:
„Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die zwischen den Projektpartnern vereinbarten Kosten von 4,526 Milliarden Euro als Obergrenze der vom Land mitgetragenen Kosten festgelegt. Das entspricht einem Finanzierungsanteil von max. 930 Millionen Euro.“
Unter diesen Rahmenbedingungen hat sich eine Mehrheit von 28% der Stimmberechtigten in BW gegen den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung von S21 ausgesprochen.
Inzwischen hat die DB AG erklärt, dass sie S21 nicht für die vertraglich vereinbarten 4,5 Mrd. bauen kann. Es ist also die Bahn, die ihren Teil des Vertrags nicht erfüllt.
1,1 Mrd. der Mehrkosten will die Bahn selbst tragen – falls der Aufsichtsrat das trotz drohender Unwirtschaftlichkeit genehmigen sollte. Diese 1,1 Mrd. würden bei anderer Bahnprojekten bzw. indirekt beim Bundeshaushalt fehlen.
Die weiteren (bisher bekannten) Mehrkosten von 1,2 Mrd. würde die DB AG (und Sie offenbar auch) gerne den „Projektpartnern“, also in erster Linie dem Land BW aufbürden.
Meine Frage an Sie als Baden-Württemberger und als Haushaltspolitiker im Bund:
Was an S21 ist es wert, weitere 2,3 Milliarden (öffentliche) Gelder auszugeben?
(Und bitte, argumentieren Sie nicht mit der "Magistrale", denn die NBS Stuttgart – Ulm ist laut Aussage der Bundesregierung auch mit dem vorhandenen Stuttgarter Kopfbahnhof realisierbar.)
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller