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Norbert Barthle
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Norbert Barthle von Ulrich P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Barthle,

ich bedanke mich für Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 24.05.10.

Es wäre schön, wenn Sie auch meine gestellte Fragen beantworten würden.

Sie selbst stellen fest, dass Reiche eine weitaus höhere Familienförderung erhalten als Arme. Der Bundestag hat die Voraussetzungen dafür geschaffen.
Daher nochmals meine Fragen:

Halten Sie dies für sozial, dass Reiche eine höhere Familienförderung vom Staat erhalten als Arme?
Ist es notwendig, dass bei der jetzigen Kassenlage des Bundes Reiche eine Kinderförderung erhalten?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Familienförderung für Reiche gestrichen oder reduziert wird?
Ist nicht die primäre Aufgabe der Sozialpolitik, Bedürftige zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Parth,

eigentlich bin ich kein Fan davon, Zwiegespräche über Abgeordnetenwatch zu führen. Frage + Antwort ist okay, aber ich bin "nebenbei" noch haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, was doch erheblich Zeit kostet. Egal.

Ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen. Es wird allgemein anerkannt, daß "starke Schultern" mehr leisten sollen als schwache. Gut- und Besserverdiener sollen mehr Steuern und Abgaben zahlen als Gering- und Nichtverdiener. Das tun sie auch. Die oberen 10 Prozent der Steuerpflichtigen leisten mehr als 50 Prozent der Einkommensteuer, die oberen 50 Prozent der Steuerpflichtigen sogar rund 90 Prozent. Das ist die Folge unseres linear-progressiven Steuertarifs. Der Kinderfreibetrag ist daran gekoppelt, es ist die andere Seite der gleichen Medaille. Steigender Belastung steht auch steigende Entlastung gegenüber. Ein einheitliches Kindergeld würde einen Einheitssteuersatz voraussetzen - wollen Sie das?

Sie begehen m.E. auch einen Denkfehler, wenn Sie die Fragen von Kindergeld und Kinderfreibetrag in den Bereich der Sozialpolitik stecken. Da gehört er nicht hin. Der normale Grundfreibetrag im Einkommenssteuerrecht und auch der Kinderfreibetrag sind der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge verfassungsrechtlich an das Existenzminimum gekoppelt. Der Staat hat den Betreuungs- und den Erziehungsbedarf eines Kindes von der Einkommensteuer zu verschonen. Dies hat auch "realitätsgerecht" zu erfolgen, insofern ist eine Anpassung von Zeit zu Zeit geradezu verfassungsrechtlich geboten. Und das Grundgesetz unterscheidet hier ausdrücklich nicht zwischen Kindern reicher und weniger reicher Eltern.

Zuletzt: Ob es primäre Aufgabe der Sozialpolitik ist, Bedürftige zu unterstützen, stelle ich zumindest mal in Frage. Ich halte eine aktivierende Sozialpolitik für mindestens genauso wichtig, die zum Ziel hat, möglichst viele Empfänger von Sozialhilfe wieder ins normale Erwerbsleben zu integrieren - soweit dies möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Barthle