Frage an Norbert Barthle von Ulrich P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Barthle,
ich möchte Sie als Haushälter der größten Fraktion ansprechen.
Sicherlich müssen durch Subventionsabbau erhebliche Einsparungen im Bundeshaushalt realisiert werden. Bei der Familienförderung erhalten Reiche zu dem obligatorischen Kindergeld auch noch einen Kinderfreibetrag und noch zusätzlich einen Freibetrag von € 2.100,-- für Ausbildung usw.
Halten Sie dies für sozial, dass Reiche weitaus höhere Subventionen erhalten als Arme?
Ist es notwendig, dass auch Reiche eine Familienförderung erhalten?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Subventionen für Reiche gestrichen werden?
Können wir es uns leisten, dass Reiche subventioniert werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Parth
Sehr geehrter Herr Parth,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Mai 2010 zum Subventionsabbau.
Mit einem Subventionsabbau wird ein wesentlicher Beitrag für die Konsolidierung der öffentliche Haushalt zu leisten sein. Damit können wir im Sinne einer Generationengerechtigkeit die öffentlichen Haushalte auch demographiefester zu machen. Daher werden in der Tat die unterschiedlichsten Subventionen auf den Prüfstand gestellt werden müssen, um die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten.
Nicht jede steuerliche Regelung, die zu Mindereinnahmen führt, stellt aber gleich eine Subvention dar. Insoweit vermag ich Ihre Kritik im konkreten Fall nicht zu teilen. Denn eine doppelte Begünstigung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld findet nicht statt, wie vielleicht die Begrifflichkeit nahelegen könnte. Vielmehr wird zugunsten des Steuerpflichtigen von Amts wegen lediglich eine Günstigerprüfung http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigerpr%C3%BCfung vorgenommen. Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt, ist daher letztlich eine steuerliche Maßnahme. Damit wird die verfassungsrechtlich gebotene Steuerfreistellung des kindlichen Existenzminimums bewirkt. Dabei soll das Kindergeld die Vorausleistung auf eine einkommensteuerliche Kinderentlastung sein. Geht das Kindergeld darüber hinaus, soll der Rest eine Sozialleistung sein.
Reicht das Kindergeld dagegen nicht aus um diese Freistellung zu bewirken, werden die kindbedingten Freibeträge bei der Einkommensteuerveranlagung angesetzt. Diese Günstigerprüfung erfolgt mit der Veranlagung zur Einkommensteuer. Sollte das bereits erhaltene Kindergeld höher sein als die Steuerentlastung aus den kindbedingten Freibeträgen, bleibt es beim Kindergeld. Die notwendige Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes gilt dann als durch das Kindergeld bewirkt. Ist hingegen die Steuerentlastung aus den kindbedingten Freibeträgen höher als das erhaltene Kindergeld, werden im Einkommensteuerbescheid die Freibeträge angesetzt und das Kindergeld ist zurück zu zahlen. Die Rückzahlung des Kindergeldes erfolgt mit der Einkommensteuerveranlagung. Hierzu wird das erhaltene Kindergeld zur tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Dies ergibt dann die festzusetzende Einkommensteuer.
Gestatten Sie mir noch eine abschließende Anmerkung. Die Unterstützung von Familien mit Kindern ist ein zentrales Anliegen der Union. Dies gilt gerade auch im Steuerrecht. Deshalb hat die christlich-liberale Koalition gleich zu ihrem Beginn ein starkes Signal für Familien mit Kindern gesetzt und eine deutlich spürbare Entlastung vorgenommen. Nach dem im Dezember verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde ab 2010 zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern die Kinderfreibeträge von 6.024 EUR auf 7.008 EUR angehoben und zugleich - um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern - auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 EUR erhöht. Das Kindergeld beträgt nun monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 EUR, für dritte Kinder 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 EUR. Insgesamt werden Familien mit Kindern damit um 4,6 Mrd. EUR entlastet.
Ich möchte mich herzlich für Ihre Anregung bedanken, hat sie die Sicht auf Subventionen und deren notwendiger Abbau nochmals geschärft.
Mit freundlichen Grüßen nach Eningen
Ihr Norbert Barthle