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Norbert Barthle
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Frage von Ralf C. •

Frage an Norbert Barthle von Ralf C. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Barthle,

in der Onlineausgabe der Financial Times Deutschland erschien heute am 4.Mai eine Kolumne von Wolfgang Münchau über den Status der Kredite für Griechenland (Auf dem Weg in die nächste Lüge).
Mich interessiert erstens welchen Status die Kredite wirklich gegenüber Anleihen haben, und zweitens wie das Risiko einer Inanspruchnahme der Bürgschaft, über die der Bundestag kommenden Freitag abstimmt, im Haushaltsplan berücksichtigt wird.

Mit freundlichem Gruß
Ralf Christ

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Christ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Krediten an Griechenland, für die der Bund eine Ausfallbürgschaft übernehmen soll.

Die Rahmenbedingungen der Kredite wie auch die damit verbundenen strengen Auflagen sind von den Eurostaaten in Abstimmung mit Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Kommission abgestimmt worden. Der auf Deutschland fallende Anteil an bilateralen Hilfen wird nun gesetzlich umgesetzt. Ein Erfolg der Bundesregierung ist es, dass sich dabei der IWF an den Hilfen beteiligt und damit seine Erfahrungen aus ähnlichen Fällen einbringt. Die notwendige Einbindung hat zur Folge, dass wir uns an das Verfahren gehalten haben, dass bei ähnlichen Unterstützungen durch den IWF üblicherweise angewandt wird. Daher hat nur das IWF-Darlehen eine besondere vorrangige Sicherung. Für das deutsche Darlehen gilt: Griechenland muss gewährleisten, dass jedes andere Darlehen bei der Sicherung gleichrangig eingestuft wird.

Wir haben die von Ihnen aufgeworfene Frage des Risikos sehr genau analysiert und abgewogen. Ein mit den zu verbürgenden Krediten verbundene Risiko ist sicherlich vorhanden, aber aufgrund der Sicherungsmaßnahmen letztlich vertretbar und steuerbar. Im Ergebnis von Abwägungsprozessen kann daher das Ausfallrisiko für die zu gewährenden Kredite als gering eingeschätzt werden. Eine Belastung des Bundeshaushalts durch mögliche Ausfälle dürfte unwahrscheinlich sein. Mithin wird eine Belastung der deutschen Steuerzahler aus der zu gewährenden Ausfallbürgschaft für KfW-Kredite an Griechenland zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Folgerichtig ist im Bundeshaushalt keine spezifische Auszahlung eingeplant worden. Jedoch besteht eine allgemeine Haushaltsstelle, aus der mögliche Ausfälle aus übernommenen Garantien und Bürgschaften wie zum Beispiel aus dem Bereich der Exportförderungen geleistet werden können. Ergänzend möchte darauf hinweisen, dass andere angedachte Lösungen zu größeren Belastungen des Haushalts und damit des Steuerzahlers geführt haben dürften. Auch ein vollständiger Verzicht auf ein Handeln hätte verheerende Auswirkungen gehabt.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen ein wenig zu Klärung des komplexen Falles beigetragen zu haben, die mit den Maßnahmen zur Stabilität der gemeinsamen Währung Euro verbunden sind.

Mit freundlichen Grüßen nach Lübeck

Ihr Norbert Barthle