Frage an Norbert Barthle von Günter R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Abgeordneter Herr Barthle,
Auf Anraten der Knappschaftskasse beantragte ich eine Kontenklärung für meine Rentenanwartschaft aus dem Berufsleben in der DDR.
Diese erfolgte auf der Grundlage des Fremdrentengesetzes (FRG).
Nachdem ich nun das Rentenalter erreicht habe musste ich feststellen, dass das FRG nicht mehr zur Anwendung gekommen ist.
Ohne Begründung und Mitteilung wurde das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG), welches für die Rentner des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, auch für alle Flüchtlinge und Altübersiedler zur Anwendung gebracht.
Der betroffene Personenkreis wurde per Gesetz zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung wieder zu DDR-Bürgern erklärt. Eine Vorstellung bei der es mir kalt den Rücken herunter läuft.
So hat das neue Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für den o.g. Personenkreis die fatale Folge, dass mit einem ungünstigeren Berechnungssatz als im FRG vorgesehen die Renten ermittelt wurden, welches zu einer nicht unerheblichen finanziellen Benachteiligung führt.
Ich vermute, dass wohl im Eifer des Gefechtes bei dem Einigungsvertrag unser Personenkreis schlichtweg vergessen oder übersehen wurde, was ja keinem der damaligen Politikern zum Vorwurf gemacht werden kann. Doch sollte der Mut aufgebracht werden, dass solche Fehler von der Politik berichtigt werden.
Vielleicht ist es Ihnen möglich sich für diese Sache einzusetzen, oder es den Rentenexperten Ihrer Fraktion im Bundestag zukommen zu lassen.
(Bei der Beantwortung sollten Sie nicht auf die Satzbausteine des BMSA zurückgreifen. Dieser Ablehnungsterminus ist mir hinreichend bekannt. Mir geht es darum, dass das Problem auf den Tisch von kompetenten Politikern kommt, die den Willen haben eine Ungerechtigkeit in der Gesetzeslage zu verändern.)
Mit freundlichen Grüßen Weissach im Tal, am 12.02.2010
Günter Russ
P.S.: Weitere Informationen zu dem Thema können Sie im Internet unter http://www.iedf.de erfahren.
Sehr geehrter Herr Russ,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich werde mich - wunschgemäß - an die Experten meiner Fraktion wenden und Ihnen im Anschluss eine möglichst klare Antwort zukommen lassen. Ich selbst bin als Haushälter mit dieser Thematik nur oberflächlich vertraut, das will ich gerne einräumen.
Um Ihnen danach direkt antworten zu können, bitte ich Sie, mir Ihre private eMail-Adresse an norbert.barthle@bundestag.de zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen nach Weissach
Ihr Norbert Barthle