Frage an Norbert Barthle von Manfre F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Barthle
Wie kann es sein daß die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten für unverlangt eingestellte Inhalte in das Internet Gebühren von allen Nutzern des Netzes erheben können, egal, ob die Innhalte genutzt werden oder nicht?
Was tun Sie um Ihre Wähler vor der GEZ- Internetabzocke zu schützen? In welchem Zeitraum wollen Sie dieses Ziel erreichen?
Was tun Sie um die Arbeitgeber (Arbeits PC) und Steuerzahler (PC zur Steuererklärung erforderlich) im Ländle vor der GEZ Abzocke zu schützen und in welchem Zeitraum wollen Sie dieses Ziel erreichen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe bis dahin,
mit freundlichen Grüßen
Manfred Frank
Ein Arbeitgeber der bald für ein und den selben PC 4 mal 18 Euro Gebühren zahlen soll.
Sehr geehrter Herr Frank,
zunächst hätte ich eine Gegenfrage: Warum stellen Sie diese Frage nicht "Ihrem" Abgeordneten Klaus Riegert, zu dessen Wahlkreis Heiningen gehört?
Zur Sache selbst: Ich bin nicht zuständig. Das klingt, als machte ich es mir einfach, ist aber tatsächlich so. Über den Rundfunkstaatsvertrag und den Rundfunkgebührenstaatsvertrag regeln dies die Bundesländer. Als Bundestagsabgeordneter sehe ich es ungern, wenn mir jemand in meine Kompetenzen hineinredet, daher lasse ich es auch bei anderen.
Meine persönliche Meinung zur aktuellen Diskussion: Wir stehen da erst am Beginn der Debatte, die hoffentlich laut und öffentlich geführt wird. Meiner Ansicht nach decken sich die Pläne einer Ausweitung der Gebühren nicht mit der Lebenswirklichkeit in den Betrieben. Computer und Mobiltelefone sind unverzichtbare Arbeitsmittel, sie dienen nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter durch Fernsehen und Rundfunk, auch wenn sie technisch dazu ausgestattet sind. Diesen Fakten sollte die GEZ und sollten die Bundesländer Rechnung tragen. In der Sache bin ich ganz bei Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen nach Heiningen
Ihr Norbert Barthle