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Frage von Erich B. •

Frage an Norbert Barthle von Erich B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ab 01.Oktober 2005, das ist dieses Jahr noch, sollen die ALG II Bezieher vom Nebenverdienst 100 € behalten dürfen und der Rest wird wie bisher verrechnet.
Die Wirklichkeit sieht anders aus, wie mir auf telefonischer Anfrage vom 01.September 2005 der Leistungssachbearbeiter Herr Schuh, Tel. xxxxx/xxxxxxx von der ARGE-Rems-Murr-Kreis, erklärte.
Es gibt den §67 SGB 2 und der regelt den Sachverhalt, denn meine neue Bewilligung zum Erhalt der Leistung von ALG II tritt erst wieder am 01.Dezember 2005 in Kraft. Aus diesem Grund kann die ARGE nicht schon ab Oktober das Gesetz anwenden. Dazu kommt noch das, das Programm zur Berechnung nicht fertig ist.
Jetzt erklären Sie mir doch bitte für was für ein Gesetz Sie im Bundestag gestimmt haben und warum es in den Medien heißt das dieses ab Oktober in Kraft tritt.

Die Regierung beschloss das die ALG II Bezieher im Osten das gleiche wie die im Westen erhalten. Das war die einzige gute Entscheidung in 7 Jahren. Bei 331 € sind dies circa 4% weniger.
Jetzt kommt die ChristlicheDU und sagt das werden wir im Bundesrat ablehnen, mit der Begründung das es sich im Osten billiger lebt. Wenn das so ist warum verzichten dann die CDU-Ost Abgeordneten nicht auf einen Teil ihrer hohen, auch vom Steuerzahler subventionierten Diäten, ebenso die Minister des Bundes.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beanow,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen.

Zum ersten Punkt:

Es ist richtig, dass die neue Einkommensanrechnung bei Hartz IV (geändert durch das Freibetragsneuregelungsgesetz) nicht für Bewilligungszeiträume gilt, die vor dem 1.10.2005 begonnen haben.

Dieses Gesetz und die Probleme, die es damit gibt, sind aber nicht willkürlich ungerecht, sondern ein Kompromiss zwischen dem Wunsch, den Betroffenen möglichst schnell die Verbesserungen durch die neue Regelung zukommen zu lassen und der Notwendigkeit, diese Neuregelung in die Software der Bundesagentur für Arbeit einzubauen. Es war daher zunächst überlegt worden, das Gesetz erst zum 1.1.2006 in Kraft zu setzen. Dies wollte man dann aber im Interesse der Menschen doch nicht, so dass man als Kompromiss, um die BA-Software nicht zu überfordern, die Neuregelung eingreifen lässt für Bewilligungszeiträume, die nach dem 1.10.2005 beginnen.

Zum zweiten Punkt, ALG II in Ostdeutschland, stimmt es, dass von unserer Seite aktuell keine Erhöhung des Satzes geplant ist. Grundlage der Regelsätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik des Bundesgesundheitsministeriums. Diese soll im Herbst dieses Jahres aktualisiert werden. Danach wird man sehen müssen, ob sich ein Änderungsbedarf bei den Regelsätzen ergibt.

Was die Diäten betrifft: Die Abgeordneten haben in den letzten Jahren so viele Nullrunden mitgemacht, dass wir inzwischen 1000 Euro/Monat unter den Bezügen der Bundesrichter liegen, an denen sich die Diäten orientieren sollten. Ich glaube wirklich nicht, dass ein Abgeordneter mit einem Wochenpensum von 60-70 Stunden derzeit überbezahlt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Norbert Barthle