Wie stehen Sie zu automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und wie werden Sie abstimmen, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll?
Sehr geehrter Herr Köhn,
eine großflächige Gesichtserkennung, etwa auf Bahnhöfen und Flughäfen lehne ich ab. Die Möglichkeiten, welche sich mit der Einführung einer solchen Technologie bieten, zur totalitären Überwachung der Bevölkerung stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen für die Verbrechensbekämpfung.
Bei der biometrischen Gesichtserkennung werden Menschen individuell erkennbar - anders als bei der herkömmlichen Videoüberwachung etwa, deren Einsatz ich an Kriminalitätsbrennpunkten für sinnvoll halte. Die breite Bevölkerung würde ohne Anlass oder individuellen Verdacht auf ein potentielles Verbrechen kontrolliert. Diverse im Grundgesetz festgeschriebene Rechte wären von einer solchen Technologie berührt, allen voran das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1GG). Nicht zuletzt scheint die Technik noch nicht zuverlässig zu funktionieren, die Zahl der fälschlich als kriminell identifizierten Menschen wurde in Tests als relativ hoch bezeichnet.
Das von der SPD geführte Justizministerium hat daher auch sein Veto eingelegt gegen eine Passage zur Einführung der biometrischen Gesichtserkennung im neuen Bundespolizeigesetz, insofern hat der Bundestag das Gesetz im Juni ohne Maßnahmen zur Gesichtserkennung beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer