Warum ist das Laden von PV-Batteriespeichern aus dem Stromnetz (bei einem dynamischen Tarif) untersagt bzw. nicht möglich? Ist beabsichtigt, dies zu ändern?
Wir haben eine PV-Anlage mit Batterie und seit kurzem einen dynamischen Stromtarif (wir bezahlen minutengenau den Strom entspr. den Preisen der Strombörse).
M.E. wäre es sinnvoll, wenn man (insbes in der dunkleren Jahreszeit) die Möglichkeit hätte, die Batterie in den Randzeiten mit Netzstrom zu laden, da damit das Netz entlastet und evtl. Strom-Produktionsspitzen bei gleichzeitig geringer Auslastung (etwa in der Nacht zB aufgrund von stärkerem Wind) optimal genutzt würden.
Nach meiner Recherche ist derartiges allerdings vom EEG untersagt (genauer gesagt: das Aufladen einer PV-Batterie mit Netzstrom). Dies erscheint mir unsinnig. Niemand würde Strom für zB 20 Cent nachts laden, um diesen dann für 8 Cent zu verkaufen (dabei außer Acht lassend die Verluste beim Speichern).
Technisch sollte dies recht einfach umsetzbar sein (zB durch entspr. Softwareupdates). Auch die Energiewende & optimale Energienutzung würden profitieren.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den im Hinblick auf die Energiewende bedeutsamen, zielorientierten Hinweis zu Möglichkeiten der Netzentlastung.
Bezieht der Speicher neben EE-Strom auch „Nicht-EE-Strom“ (z.B. aus dem Netz), handelt es sich um einen „sonstigen Speicher“ und nicht um einen „EE-Stromspeicher“. Hintergrund ist, dass der Speicher gem. § 3 Nummer 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dann als EEG-Anlage gilt, wenn er beim Aufladen ausschließlich EE-Strom verbraucht.
Sie können sich jahresweise entscheiden, welchen „Modus“ Sie mit ihrem Speicher fahren möchten. Die Bedeutung von Speichern als Flexibilisierungsinstrument im Strommarkt generell und speziell hinsichtlich des Ausbaus der EE schätze ich hoch ein. Bei der Plattform Klimaneutrales Stromsystem wurde diesem Thema eine eigene AG gewidmet. Die Plattform wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, um Ansätze für ein passendes Strommarktdesign unter Einbindung von Stakeholdern zu entwerfen. Bis 2031 erwartet die Bundesnetzagentur einen Anteil von 3 GW Leistung aus PV-Batteriespeichern. Dafür müssen bestehende Gesetze angepasst werden. Es geht u.a. darum, der Flexibilität einen Wert zuzumessen und Hemmnisse für die systemoptimale Einsetzung der Speicher abzubauen. Bereits umgesetzt im Bereich der Flexibilität haben wir eine vorausschauende und integrierte Netzplanung, die Einführung dynamischer Stromtarife und den Start von Smart-Meter.
Derzeit sind wir noch in der Phase des Stakeholderprozesses zur Entwicklung von Vorschlägen für ein neues Strommarktdesign. Aus den hier zu gewinnenden Erkenntnissen werden sich Optionen für Gesetzesänderungen auch in der von ihnen skizzierten Zielrichtung ergeben, die wir dann auch parlamentarisch behandeln werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer