Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Warum ist es so, dass in einigen Bundesländern der Online-Antrag möglich ist und in anderen nicht, wie z.B. SH? Versucht jedes Land das Rad neu zu erfinden?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Die Vielzahl an Zuschriften lässt nicht immer eine zeitnahe Beantwortung zu.
Die Zuständigkeit der Ausführung des Elterngelds obliegt den Bundesländern. Unsere föderalistische Struktur hat historische Wurzeln und neben Vorteilen auch Nachteile, die es bestmöglich zu bewältigen gilt. In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Inwiefern ein Bundesland eine Online-Antragsstellung ermöglicht, liegt im Entscheidungsspielraum des Bundeslandes, worauf mir an dieser Stelle nur zu verweisen verbleibt. Grundsätzlich spreche ich mich dafür aus, Antragsstellungen auch online zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer