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Nina Scheer
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Frage von Fabian B. •

Frage an Nina Scheer von Fabian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Scheer,

der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine weitere Verschärfung des Waffenrechts unter dem Deckmantel der Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie abstimmen.

Als aktiver Sportschütze (somit Bewahrer des Weltkulturerbes Schießsport in Deutschland), aktiver Jäger (somit freiwilliger Erfüllungsgehilfe öffentlicher Aufgaben auf eigene Kosten) sowie Sammler kulturhistorisch bedeutsamer Schusswaffen (mit ebenfalls hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand) möchten die 3.140 Waffenbesitzer (Stand 2017, unberücksichtigt ist die ca. 6-7%ige jährliche Steigerung, Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00474.pdf) in Ihrem Wahlkreis nebst ihren Familien, und natürlich auch mir, sicherlich wissen, wie Sie die Abstimmung Gedenken zu tätigen und vor allem mit welcher Begründung?

Mit der Bitte um eine zeitnahe Beantwortung verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. (FH) F. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bonk,

dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz habe ich am 13. Dezember im Bundestag zugestimmt. Es war notwendig geworden als Umsetzung der bereits im Jahr 2017 überarbeiteten EU-Feuerwaffenrichtlinie und soll die Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für kriminelle und terroristische Ziele erschweren. So enthält das Gesetz wichtige Ergänzungen des geltenden Rechts, um zu verhindern, dass Extremisten und Verfassungsfeinde legal in den Besitz von Waffen gelangen können. Es schafft gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für rechtstreue Jäger, Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer und entlastet diese von bürokratischen Hürden.

Für meine Zustimmung stand der Sicherheitsaspekt im Vordergrund, nämlich die Entwaffnung von Extremisten und Verfassungsfeinden - soweit das über ein Gesetz und den legalen Weg möglich ist. Die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie war 2017 unter dem Eindruck der furchtbaren Anschläge von Paris im Jahr 2015 entstanden, im Rahmen derer mit Schusswaffen ausgerüstete Terroristen in der Redaktion der Zeitschrift Charlie Hebdo und in der Konzerthalle Bataclan zahlreiche Menschen ermordet hatten. Terrorismus findet auch in Deutschland statt; deswegen muss auch hier Mögliches getan werden - auch in Vermeidung des Zugangs zu Waffen.

Im parlamentarischen Verfahren wurden die Kritikpunkte der Fachverbände diskutiert und, wo sie der Gesetzesausgestaltung zuträglich erschienen, berücksichtigt. In diesem und in keinem anderen Licht sollte das Waffenrechtsänderungsgesetz interpretiert werden. Der teilweise zu vernehmende Vorhalt, mit dem Gesetzesänderung seien Sportschützen, Jäger oder Sammler historischer Waffen einem "Generalverdacht" ausgesetzt worden, trifft nach meiner Überzeugung nicht zu. Auch für sie gilt mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz mehr Rechtssicherheit und Praktikabilität.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Nina Scheer

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