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Nina Scheer
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Frage von Thomas S. •

Frage an Nina Scheer von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Frau Dr. Scheer,

am 12.08.2019 schreibt mich eine Dame per Mail mit dem Nick "Bussibabe" an. Sie will erkannt haben, dass ich in ihrer Nähe wohne, wäre seit längerer Zeit Single und sucht eine Begleitung. Im Bett käme bei ihr der Spaß zu kurz, den auch eine Frau haben möchte. So will sie sich einfach bei mir melden, schauen wo die Reise mit mir hinführt und schlägt vor, dass ich mich bei einem verlinkten Datingportal anmelde, ihr dortiges Profil aufsuche und sie kontaktiere.

Fazit: "Bussibabe" bzw. ihr Interesse an meiner Wenigkeit sind so real wie der Mann im Mond, hier versucht das beworbene Portal mit falschen Angaben Kunden für seine kostenpflichtigen Dienste zu ködern. Das finde ich nicht gut, aber es kommt noch dreister. Auf der Startseite des Portals werden reale Kontakte in Aussicht gestellt:

"Wir bieten dir mehr als jedes andere Flirtportal! Frauen, Männer und Paare treffen, über spannende Themen plaudern, chatten, echte Kontakte knüpfen... bei uns bist du goldrichtig!"

https://www.verliebt18.de/

Die dazugehörigen AGB weisen diese Zusage als Lüge aus:

"Bei dem Portal des Betreibers handelt es sich somit um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient unter anderem dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Alle Aussagen von fiktiven Profilen sind daher frei erfunden. Ein Treffen oder ein "Date" ist mit diesen Profilen nicht möglich. (...) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er durch das Bestätigen der AGB`s, darüber informiert wurde, dass er mit fiktiven Profilen in Kontakt tritt und keine realen Kontakte möglich sind."

https://www.verliebt18.de/

Wie werten Sie die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden?

Geht der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen diese Methoden vor, wenn ja wie?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Zeilen. In der Tat ist es fraglich, ob damit gerechnet werden kann, mit „Fake-Profilen“, die von Mitarbeiter*innen des Portals betreut werden, zu schreiben und nicht, wie damit geworben, mit echten anderen Personen. Darin dürfte wohl der eigentliche Sinn eines solchen Portals bestehen. In Betracht käme daher aus juristischer Sicht ein Verstoß gegen § 305c Abs. 1 BGB. Darin werden „Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, […] so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil“. Das heißt – kann der Verbraucher mit der AGB-Klausel nicht rechnen, weil sie so überraschend/ungewöhnlich ist, gilt diese nicht. Ob dies auch hier tatsächlich der Fall ist, liegt jedoch im Beurteilungsspielraum der Gerichte.

Grundsätzlich ist das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) bewusst offen gehalten. Es gibt so viele Anwendungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten von AGB, sodass es schlicht nicht möglich ist, alle Einzelfälle im Konkreten gesetzlich zu regeln.

Dass Dating-Portale mit moderierten Fake-Profilen arbeiten, ist ein bekanntes Phänomen. Hier bieten die Verbraucherzentralen kurzfristig den besten Schutz. Die Verbraucherzentrale und die Marktwächter (ein auf SPD-Initiative gegründetes Frühwarnsystem für Verbraucher*innen) haben eine Übersicht entsprechender Portale veröffentlicht: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/onlinedating-auf-diesen-portalen-flirten-fakeprofile-21848 . Hier können sie das entsprechende Portal auch melden. Die Verbraucherzentralen sind auch in stetigem Kontakt mit der Politik. Sollten sich Phänomene häufen, erreicht dies über diesen Weg auch die Politik, sodass eventuelle notwendige Gesetzesänderungen vorgenommen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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