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Nina Scheer
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Frage von Nick B. •

Frage an Nina Scheer von Nick B.

Sehr geehrte Frau Scheer,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. In der Vergangenheit haben Sie sich bereits kritisch zum Einsatz der Fracking-Technik geäußert und betont, dass für Sie der Schutz von Grundwasser und Gesundheit höchste Priorität hat. Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses und stellv. Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags sind Sie nun unmittelbar an der Überarbeitung des Gesetzesentwurfs beteiligt. Daher bitte ich Sie, mir einige Fragen hierzu zu beantworten:

1) Der Bundesratsumweltausschuss hat im April einen Antrag verabschiedet, der ein Fracking-Verbot über das Bundesberggesetz vorsieht. Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
2) Halten Sie es für vertretbar, dass Entscheidungen über gesellschaftlich und politisch bedeutsame Fragen aus dem Bundestag ausgegliedert und einer demokratisch nicht legitimierten Expertenkommission überlassen werden? Wenn ja, warum?
3) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Ist Fracking unterhalb von 3000 Metern Tiefe tatsächlich weniger gefährlich als oberhalb dieser Grenze?
4) Unterstützen Sie die Auffassung, dass die Aufsuchung, Gewinnung von Erdgas und Erdöl und die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasseer aus Tiefbohrungen nur erteilt werden darf, wenn keine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.
5) Gibt es technische Unterschiede zwischen Tight Gas-Fracking und Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein, die die gesetzliche Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking rechtfertigen?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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