Frage an Nina Scheer von Susanne N. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Scheer,
angesichts der aktuellen Diskussion zur Veränderung bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen stellen sich mindestens folgende Fragen: Wieso soll entgegen dem Urteil des BVerG die 50% Beteiligung der Prämienzahler reduziert werden, um die LV zu stärken? Warum tritt das Bafin nicht als Verbraucherschützer, sondern als Sprachrohr der Lebensversicherungsbranche auf? Wie soll man eine private Altersvorsorge aufbauen, wenn ständige Gesetzesänderungen keinen Bestandschutz und Planungssicherheit geben? Erst jüngst wurden Sie in Schwarzenbek zur 2005 eingeführten KV-Pflicht bei betrieblichen Altersvorsorgeveträgen befragt - der Unmut bei den Versicherten ist groß und wächst weiter.
Staatliche Aufsicht gibt Versicherungsbranche Schützenhilfe
BdV kritisiert fehlende Neutralität der BaFin
Mit großer Besorgnis reagiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auf die jüngsten Äußerungen von Vertretern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Die staatlichen Aufseher schlagen sich auf die Seite der Versicherungsunternehmen“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Hintergrund sind unter anderem Planungen zur Neuregelung der Überschussbeteiligung und die Einordnung der Zinszusatzreserve. „Sowohl bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven als auch bei den Zinszusatzreserven sollen die Kunden Verzicht üben, um die Unternehmen zu stärken“, so Kleinlein. „Da ist es zynisch, dass die Aufsichtsbehörde dann um Mitleid für die Unternehmen wirbt.“
Bei den Bewertungsreserven handelt es sich um Gelder, an denen nach Verfassungsgerichtsurteil die Kunden beteiligt werden müssen. Dennoch soll nach Wünschen der Versicherungsbranche und der Aufsichtsbehörde ein Großteil dieser Reserven zukünftig bei den Versicherungsunternehmen verbleiben. mehr unter bundderversicherten.de
Henstedt-Ulzburg, 11.02.2014 Bund der Versicherten
MfG Susanne Nowacki
Die Frage wurde durch direkte Kontaktaufnahme beantwortet.