Wie stehen Sie u. ihre Fraktion zum mögl. Hinzuverdienst von z.Zt. 46000 €/J. für Rentenbezieher? Nur dann würde sich für mich weiterarbeiten lohnen. Oder sind Sie für 6300 €? Was ist zu erwarten?
Hallo,
Ich arbeite in einem Maschinenbauunternehmen im Landkreis Esslingen. Viele Jahre war ich dabei in Betriebsrat und Vertrauenskörperleitung sowie als Delegierter der IG Metall tätig. Ab Mitte nächstes Jahr kann ich in die Rente für besonders langjährige Beschäftigte gehen.
Dabei spiele ich mit dem Gedanken, noch eine Zeitlang (evtl. Teilzeit) weiterzuarbeiten. Für mich würde sich dies jedoch nur lohnen, wenn der Hinzuverdienst wie die letzten 3 Jahre bis zu 46.000 € nicht mit der Rente verrechnet und nicht wieder wie vor 2020 auf 6.300 € begrenzt würde.
Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts bei mir im Betrieb ist die Klärung dieser Frage von großer Bedeutung. Daher:
Wie stehen Sie zu dieser Thematik? Sind Sie für die Entfristung der Hinzuverdienstmöglichkeit von 46.000 € (oder ähnlich) oder für die Rückkehr zur Regelung von 2019? Wie steht ihre Fraktion zu diesem Thema? Was ist im Herbst an Entscheidungen zu erwarten?
Viele Grüße
K. E.
Sehr geehrter Herr E.,
die SPD-Bundestagsfraktion steht dem Vorhaben, die aktuell geltenden Regelungen für Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug beizubehalten, offen gegenüber, denn wir wollen, dass Wünsche der Arbeitnehmer:innen nach einem längeren Verbleib im Betrieb einfacher verwirklicht werden können. Deswegen haben wir das Ziel, durch flexiblen Renteneintritt den Verbleib älterer Arbeitnehmer:innen zu befördern, wenn das für den Einzelnen wünschenswert und machbar ist, auch im Koalitionsvertrag verankert.
Betreffend der nächsten Schritte und der möglichen Zeitschiene, auf welcher das geschehen soll, würde ich mich nochmals mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen. Übermitteln Sie mir gerne Ihre E-Mailadresse und ich melde mich erneut, sobald ich nähere Informationen dazu habe.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid
Sehr geehrter Herr E.,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen ergänzend zu meiner Antwort vom 3.8. Folgendes übermitteln: Nach jetzigem Stand wird - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - die aktuell bestehende Hinzuverdienstregelung bei vorgezogenen Altersrenten entfristet. Mit dem entsprechenden Gesetz wird sich der Bundestag voraussichtlich im Zeitraum von Oktober - Dezember 2022 befassen. Damit bleibt ab dem 1. Januar 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst in Höhe des 14fachen Durchschnittsverdienstes dauerhaft anrechnungsfrei. Der entsprechende Wert beträgt im Jahr 2022 46.060 Euro. Darüber hinaus gehende Hinzuverdienste werden wie bisher zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Ich hoffe, diese Klarstellung hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid