Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Gustav B. •

warum werden die Rentner nicht berücksichtigt bei den sogenannten Entlastungen ???

ich habe es geahnt, leider ist es auch wahr geworden, Die Rentner sind bei den Entlastungen außen vor.
Die Berufung auf die Rentenerhöhung ist eine Unverschämtheit. Die Rentenerhöhung ist gesetzlich geregelt.
Außerdem hat es letztes Jahr 2021 eine Nullrunde gegeben.
Die Rentner heute sind die Nachkriegskinder, die hatten im Winter oft Blumen im engen Kinderzimmer.
Das waren Eisblumen am Fenster. Diese Generation weiß was frieren ist. Die wollen aber jetzt im Alter nicht mehr frieren müssen.
Außerdem selber Auto fahren bedeutet für Senioren Unabhängigkeit und Freiheit. Nicht nur in ländlichen Gegenden ist das Auto oft die einzige Möglichkeit, Einkäufe und Arztbesuche sowie die Pflege sozialer Kontakte ohne fremde Hilfe zu meistern.
Es ist respektlos und beschämend was hier von 3 gut verdienenden sich gegenseitig und selbst lobenden Parteivertretern abgeliefert wird.
Die AfD war bis heute für mich keine Perspektive, aber ich muss denen in einigen Punkten recht geben.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Anmerkungen, zu denen ich Ihnen gerne antworte. 

Die Preissteigerungen bei Strom, Heizung, Mobilität und Lebensmitteln belasten natürlich die Haushalte mit niedrigen Einkommen am stärksten. Daher war es uns ein Anliegen bei den Entlastungen diese Gruppe vorrangig in den Blick zu nehmen, etwa mit den Beschlüssen für Einmalzahlungen für Bedürftige und den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen. Beides kommt auch den Rentner:innen mit besonders schmaler Rente zugute, sind doch 46 Prozent der Wohngeldbezieher:innen Rent-ner:innen.

Bei der Entwicklung der Renten greifen natürlich gesetzliche Vorgaben; ich möchte aber darauf hinweisen, dass im Jahr 2021 auf Grund der pandemiebedingten Krise und des fallenden Lohnniveaus auch die Renten hätten gekürzt werden müssen; hier kam den Renter:innen jedoch zugute, dass wir als SPD eine Rentenabsenkung durch entsprechende gesetzgeberische Reglungen ausgeschlossen haben. Das heißt, Rentner:innen haben in der Krise keine Kürzungen, nach der Krise aber Anteil von einem wieder steigenden Lohniveau.

Zudem geht die starke Rentensteigerung auch auf die politisch beschlossene Ausweitung der Kurzarbeit zurück. Daher ist es erfreulich, dass in diesem Jahr, vor dem Hintergrund gestiegener Löhne im Jahr 2021, die Renten steigen - obwohl auch noch die im letzten Jahr vermiedene Rentenkürzung in diesem Jahr nachgeholt wird. Über fünf (West) bzw. sechs Prozent (Ost) sowie Zuschläge für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebene sind Maßnahmen bei der sozialen Sicherung im Alter, die man nicht kleinreden sollte.

Noch ein Wort zu den Energiepreisen: Sie sind auch das Ergebnis von Rohstoffspekulationen. Deshalb wollen wir durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte sicherstellen, so dass Preissenkungen künftig zügig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Auf europäischer Ebene werden wir uns ebenfalls für eine stärkere Überwachung und Regulierung der Energiemärkte einsetzen. Außerdem werden wir bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber den Energieversorgern Fragen des Verbraucherschutzes thematisieren.

Die Bundesregierung hat das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. Dabei werden wir insbesondere auch die Situation der Rentner:innen im Blick haben und auch die - nach meiner Auffassung wünschenswerte und notwendige - Einbeziehung von Rentner:innen bei der Energiepreispauschale noch einmal prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

 

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