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Frage von Felix H. •

War nach dem Durchführungsbeschluss d. EU-Rats zur Massenszustromrichtlinie ein neues SGB samt einer Behörde für ukr. Vertriebene im Gespräch, wenn Sie Bürgergeld etc. als "Ukrainehilfen" verrechnet?

Da ukr. Vertriebene i. d. R. keine Asylbewerber/innen sind, daher entgegen wiederkehrenden Einwürfen & Zahlenkonstrukten aus Ihrer Partei keine Asylbewerberregeln und -leistungen von Anfang an in Frage kamen, stelle ich die Frage, ob ein neues SGB samt einer Behörde für ukr. Vertriebene im Gespräch war/ist?

Im Art. 12 der Massenzustromsrichtlinie aus 2001 (aktiviert durch Durchführungsbeschluss des EU-Rats am 4.3.22 infolge des Großinvasionsangriffs gegen die Ukraine) ist u. a. geregelt: "Es sind die in den Mitgliedstaaten geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften betreffend das Arbeitsentgelt, den Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit im Rahmen der abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit sowie sonstige Beschäftigungsbedingungen anwendbar." Im Art. 13 heißt es u. a.: "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, angemessen untergebracht werden oder gegebenenfalls Mittel für eine Unterkunft erhalten." https://tinyurl.com/32tpdsa9

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