Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Talo M. •

Sehr geehrter Herr Schmid, die SPD ist für eine „Offensive für den Rechtsstaat“ & Anhängerin des Völkerrechts. Bei Russlands illegaler Besatzung zeigt die BRg dies durch Sanktionen. Und bei Israel?

Der IGH urteilte, dass Israels Besatzung an sich illegal ist („UN top court says Israeli occupation of Palestinian territories is illegal“, BBC).

Die Knesset stimmte kürzlich bis auf arabische Parteien einstimmig gegen einen palästinensischen Staat („Knesset votes overwhelmingly against Palestinian statehood, days before PM’s US trip“, Times of Israel).

Israel beschlagnahmte im Halbjahr 2024 mehr Land als in den letzten 25 Jahren (https://x.com/ju_khatib/status/1808580859693248934?s=46).

Israel stimmt seit 1997 jedes Jahr gegen die UN-Resolution „Peaceful Settlement of the Question of Palestine“, die eine Zweistaatenlösung auf Basis der relevanten UN-Resolutionen fordert (https://www.kalamullah.com/Books/Gaza_%20An%20Inquest%20Into%20Its%20Martyrdom.pdf. S. 54).

Bereits vor dem 7. Oktober war 2023 das tödlichste Jahr für palästinensische Kinder im Westjordanland seit 2008 (https://www.newarab.com/news/2023-deadliest-year-child-occupied-west-bank?amp).

Wo bleiben die Sanktionen?

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Lieber Talo M.,

 

Es gibt keine Parallelen zwischen dem russischen Angriffskrieg auf die

Ukraine und der israelischen Besatzung. 

 

Die Bundesregierung hat die israelische Siedlungspolitik in den besetzten

Gebieten konsequent als völkerrechtswidrig verurteilt und deren Beendigung

gefordert. Die israelische Siedlungspolitik ist eine Hürde für eine

dauerhafte Friedenslösung im Nahen Osten. Dies haben auch die G7

Außenminister vor kurzem noch einmal betont. 

 

Die Bundesregierung hat auch die zunehmende Gewalt radikaler Siedler im

Westjordanland konsequent verurteilt. Sie gefährdet die Stabilität des

Westjordanlands. Auf EU-Ebene wurden daher bereits Sanktionen gegen radikale

Siedler und Siedlerorganisationen erlassen. Wir erwarten, dass Israel seine

Siedlungsaktivitäten beendet und gegen die Rechtsverletzungen

extremistischer Siedler vorgeht.

 

Wir sehen die Rechtsauffassung der Bundesregierung daher in einer Reihe von

Punkten durch den IGH bestätigt. Darüber hinaus bietet der IGH mit seinem

Gutachten zu den besetzten palästinensischen Gebieten wichtige Orientierung

zu grundlegenden Fragen des Nahostkonflikts und möglichen Wegen zu seiner

Lösung.

 

Das Gericht richtet auch einen Appell an die VN-Generalversammlung und den

Sicherheitsrat, sodass sie über die Modalitäten befinden, wie eine Lösung

herbeigeführt werden kann, den unrechtmäßigen Besatzungszustand so schnell

wie möglich zu beenden. Es ist daher zu hoffen, dass das Gutachten den

dringend benötigten Impuls für die Herbeiführung des Endes der Besatzung und

eine verhandelte Zweistaatenlösung gibt, für die sich Deutschland seit

Langem auch gegenüber Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde

einsetzt.

 

Mit freundlichem Gruß

Ihr 

Nils Schmid

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