Ich arbeite in der indiv. Schwerbehindertenassistenz im 24 Stundendienst, zuhause im Privathaushalt des Klienten. Laut meines Arbeitgebers (eva) gilt dafür die FFP2-Maskenpflicht. Ist das vertretbar?
Sehr geehrter Herr Schmid,
meine Frage bezieht sich auf die aktuelle Coronaverordnung, die ab 1.10.22 in Kraft treten soll und das Maskentragen in der Pflege verschärft. Dazu möchte ich ausführen, dass ich bei einem Mann arbeite, der wiklich keinen Handgriff selbst tun kann, er kann nicht selbst nach dem Glas greifen oder sich eine Zigarette anzünden. Wir essen gemeinsam, was ich gekocht habe und sitzen oft noch bis 1 Uhr nachts vor dem Fernseher, bis er ins Bett möchte. Er selbst will nicht, dass ich eine Maske trage, aber mein Arbeitgeber schreibt es mir vor, da es die Verordnung so vorsieht. Das ist meiner Meinung nach nicht zum Wohle meines Assistenznehmers.
Ich freue mich, wenn Sie die Problematik erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina K.
Sehr geehrte Frau K.,
Sie beschreiben ja eine besondere Pflege- und Betreuungssituation, in welcher die - ansonsten sinnvolle Pflicht zum Tragen von Masken in Pflegeeinrichtungen - nochmals genauer diskutiert werden muss. Ich habe mich hierzu mit den Gesundheitsfachleuten meiner Fraktion ausgetauscht; das von Ihnen geschilderte Problem der Maskenpflicht in abgeschlossenen Wohneinheiten, wozu ja auch Privathaushalte gehören, ist bekannt und wird derzeit, sowohl in der SPD-Bundestagsfraktion als auch der Bundesregierung sowie dem Bundesrat diskutiert.
Nach meinem Kenntnisstand wird es in Bezug auf abgeschlossenen Wohneinheiten möglicherweise Änderungen geben. Sie können daher davon ausgehen, dass auch die spezifische Betreuungssituation, die Sie und der von Ihnen betreute Patient täglich erleben, mit Blick auf die Maskenpflicht nochmals genau betrachtet werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid