Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Karl S. •

Herr Schmid, Welche Möglichkeiten sehen Sie, den aufgeblähten Bundestag endlich wieder auf ein vernünftiges Maß zu verkleinern? Würden aus ihrer Sicht 500 Mitglieder reichen?

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiefel,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Größe des Bundestags, welche ich gerne beantworte.

Unser personalisiertes Verhältniswahlrecht hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt. Aufgrund der Überhangs- und Ausgleichsmandaten sowie einer immer vielfältigeren Parteienlandschaft hat der Bundestag seit 2017 709 statt der anvisierten 598 Abgeordneten. Ohne Wahlrechtsreform könnte der Bundestag weiter wachsen, seine Arbeits- und Handlungsfähigkeit wäre dann nicht mehr sichergestellt. Eine Reform ist daher unabdingbar. Sie muss aber gut durchdacht sein und darf das demokratische Prinzip nicht in Frage stellen.

Das Ziel einer solchen Reform muss sein, eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl mit den Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts zu verbinden. Der erste große Schritt zur Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags wurde bereits getan: Auf Forderung der SPD hat die CDU einer Reformkommission zugestimmt. Die mit neun Abgeordneten und neun Sachverständigen besetzte Kommission soll nun Vorschläge für mögliche Änderungen des Bundeswahlrechts entwickeln. Dabei soll ebenfalls eine Modernisierung der Parlamentsarbeit sowie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern sichergestellt werden. Basierend auf den Ergebnissen der Kommission werden wir weitere Vorschläge erarbeiten.

Die nötige Reform muss gut durchdacht und geplant sein. Um den Prozess zu entfrachten, wurden bereits einige kleine Anpassungen am Wahlrecht vorgenommen. Als Übergangslösung werden bei der Bundestagswahl 2021 Überhangmandate teilweise mit den Listenmandaten der Partei verrechnet. Und als Kompromiss für die Bundestagswahl 2025 wurde bereits beschlossen, die Wahlkreise von 299 auf 280 zu reduzieren.

Eine Verkleinerung des Bundestags auf nur 500 Abgeordnete sehe ich kritisch. Nach dem jetzigen Wahlrecht müssten die Wahlkreise dafür noch weiter reduziert werden. Abgeordnete sitzen aber nicht nur im Parlament in Berlin, sondern stellen mit ihrer persönlichen Präsenz und ihren Wahlkreisbüros die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sicher. Schon jetzt sind manche Wahlkreise flächenmäßig sehr groß und für einzelne Abgeordnete fast nicht abzudecken. Eine gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit zu Bundestagsabgeordneten ist meiner Überzeugung nach jedoch wichtig für die demokratische Legitimation.

An der Idee des personalisierten Verhältniswahlrechts sollte meiner Meinung nach nicht gerüttelt werden. Es hat sich über Jahrzehnte  bewährt. Ich glaube immer noch, dass zwei Stimmen, eine für die Person und eine für die Partei, den demokratischen Gedanken und den Wählerwillen am besten abbilden. Nun geht es darum, eine geeignete Methodik zu finden, damit diese Spiegelung des Wählerwillens auch legitim, effektiv und effizient im Plenum des Bundestages abgebildet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nils Schmid, MdB

 

 

 

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