Die Rentenhöhe richtet sich wesentlich nach den Beitragseinzahlungen und beträgt bei Rentenbeginn knapp 50 % des Bruttogehalts. Weshalb ist die Pension m.Wissens bei ca. 75 % oder höher im Ruhestand?
In Ihrer Antwort vom 17.04.24 schreiben Sie: Im Gegensatz zur beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente werden Pensionen aus Steuergeldern finanziert. Als SPD-Fraktion wollen wir Sondersysteme wie dieses auf lange Sicht überwinden. Eine solidarische Alterssicherung bedeutet für uns, dass Beamte, aber auch Selbstständige und freien Berufe und Mandatsträger der gesetzlichen Rentenversicherung angehören.
Welche Parteien verhindern dieses Ziel der solidarischen Alterssicherung? Oder sind es die Abgeordneten aus allen Parteien mit dem Hintergrund, die von der derzeitigen unsolidarischen Rentenabsicherung profitieren?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Rente. Gerne antworte ich darauf.
Grundsätzlich gilt: Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Beide lassen sich schwer miteinander vergleichen.
So werden Renten hauptsächlich durch die Beiträge der rentenversicherten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber finanziert, Pensionen für Beamte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst hingegen durch Steuern. Grund dafür ist die besondere Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten.
Wie Sie selbst schreiben, fällt die Pension im Regelfall deutlich höher aus als die gesetzliche Rente. Sie liegt maximal bei 71,75 Prozent, die nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung erreicht werden. Normalerweise ist das Ruhegehalt aber niedriger, weil diese Beitragsjahre in vielen Fällen nicht erreicht werden. Im Januar 2023 lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei 66,9 Prozent. Aber auch die Rentenstatistik ist etwas verzerrt: Hier werden zum Beispiel auch Personen eingerechnet, die sich nach einigen Berufsjahren selbstständig gemacht haben und daher nicht weiter in die Rentenkasse einzahlen. Daher erhalten sie später nur eine geringe Rente, die aber in die Statistik mit einfließt.
Die Netto-Rente lässt sich nicht mit der Netto-Pension vergleichen, weil die Pension eine andere Funktion der Altersvorsorge erfüllt: Oftmals wird die gesetzliche Rente von einer betrieblichen Altersversorgung begleitet. Diese Möglichkeit gibt es für Beamte nicht, sodass die Beamtenversorgung die Regel- und Zusatzsicherung übernimmt. Dazu kommt, dass viele Beamte privat krankenversichert sind. Dadurch zahlen sie gerade im Alter teilweise hohe Risiko-Beiträge, die von ihrer Pension abgehen.
Insgesamt setzen wir uns als SPD für eine solidarische Alterssicherung ein, in der alle, auch Beamte, der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Leider gibt es dafür in der Ampel-Koalition keine Mehrheit, weil zum Beispiel die FDP das ablehnt. Zudem ist das kein einfaches Vorhaben und kann nur schrittweise umgesetzt werden. Beispielsweise ist das Berufsbeamtentum verfassungsrechtlich geschützt. Hinzu kommt, dass die überwiegende Anzahl der Beamten Landesbeamte sind, sodass wir bei diesem Vorhaben auf die Unterstützung der Länder angewiesen wären. Insgesamt braucht es einen Übergangsprozess, der auch bestehende Ansprüche im Blick hat.
In jedem Fall ist aber klar: Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit sicher sein. Im Koalitionsvertrag haben wir daher vereinbart, dass wir die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft sichern werden. Das setzen wir nun um.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid