Befürworten Sie ein Verbot extremistischer ausländischer Organisationen in Deutschland ?
Sehr geehrter Herr Schmid,
Sie haben Ihre Teilnahme am Fastenbrechen Anfang 04/2024 in Filderstadt nunmehr öffentlich als einen "Fehler" bezeichnet, nachdem bekannt wurde das auch Teilnehmer mit politisch bedenklichen Einstellungen anwesend waren.
Waren bzw. sind Sie als aussenpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion über das Verbot der Organisation "Graue Wölfe" in Frankreich seit 11/2020 sowie dem Verbot von Zeichen der Organisation "Graue Wölfe" und dem Wolfsgruss in Österreich seit 03/2019 informiert?
Würden Sie die Überprüfung eines Verbotsverfahrens dieser rechtsextremistischen Organisation unterstützen?
Sehr geehrte Frau Sch.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Ich stehe nach wie vor hinter dem Antrag des Deutschen Bundestages vom November 2020 (Drucksache 19/24388), der darauf abzielt, den Einfluss der Ülkücü-Bewegung ("Graue Wölfe") zurückzudrängen - auf nationaler und möglichst auch auf internationaler Ebene. Im Antrag wird ausdrücklich auf das Verbot in Frankreich Bezug genommen. Als Bestandteil dieses fraktionsübergreifenden Beschlusses wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot der Grauen Wölfe auch in Deutschland zu prüfen. Zuständig für ein solches Verbot ist das Bundesinnenministerium (BMI). Zu laufenden Prüfungen und möglicherweise anstehenden Verboten kann sich das BMI aus verständlichen Gründen nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid