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Frage von Ulrike P. •

Frage an Nils Schmid von Ulrike P. bezüglich Bundestag

Werden Sie für das Ingektionsschutzgesetz P 28b abstimmen. Ich hoffe Nicht

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

nach den schmerzhaften, einer Ausnahmesituation geschuldeten Einschränkungen der Grundrechte, konnten diese in den vergangenen Monaten Schritt für Schritt wieder zur Entfaltung kommen. Darüber bin ich als Parlamentarier ausgesprochen froh, da auch ich die Einschränkungen mit all ihren Auswirkungen, sei es auf Kinder und Jugendliche, sei es auf Wirtschaft und Handelbeziehungen als ausgesprochen bedrückend empfunden habe.

Dass uns nun, u.a. mit der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Rückkehr zur – von moderaten Vorsichtsmaßnahmen begleiteten – Normalität gelingt, ist den Impfstoffen gegen COVID-19 zu verdanken.

Dabei nimmt der Gesetzgeber mit Blick auf diese Impfstoffe das Thema Arzneimittelsicherheit sehr ernst. Auch greift er kontinuierlich auf Daten des Robert-Koch-Instituts sowie des Paul-Ehrlich-Institutes zurück. Das RKI veröffentlicht jede Woche ein epidemiologisches Bulletin und macht seine hierfür verwendeten Daten öffentlich. Auch gibt es sicherlich wenige Arzneimittel, die einer so intensiven öffentlichen Diskussion und Prüfung ausgesetzt sind, wie die COVID-19-Impfstoffe. Dies ist meiner Ansicht nach einer offenen und demokratischen Gesellschaft auch angemessen.

Sie können davon ausgehen, dass wir alles tun, künftige Einschränkungen der Grundrechte zu vermeiden und zugleich den Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung sicherzustellen. Ich hoffe, dass diejenigen, die hinsichtlich der Impfung und möglicher Nebenwirkungen unsicher sind, das Gespräch mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin suchen und sich ausführlich beraten lassen. Denn letztlich geht es um die Gesundheit einer/eines jeden Einzelnen und seiner bzw. ihrer Familie.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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