Frage an Nils Schmid von Friederike R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schmid,
wie werden Sie und Ihre Fraktion sich in der Corona-Debatte zur Impfpflicht und/oder dem Immunitätsausweis positionieren?
Freundliche Grüße
Friederike Raff
Sehr geehrte Frau Raff,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Immunitätsausweis/Impfpflicht. Meine Haltung und die Haltung meiner Fraktion in dieser Thematik war von Beginn klar: Eine Impfpflicht für das Virus SARS-CoV-2, welches die Krankheit Covid-19 auslöst, wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen. Hierzu kursierten Fehlinformationen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns von Anfang an gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen und dies auch erfolgreich in der Koalition durchgesetzt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz daher am 14. Mai beziehungsweise 15. Mai ohne eine entsprechende Regelung verabschiedet und es wird Mitte Juni in Kraft treten.
Für Medizinerinnen und Mediziner ist es zwar nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis, im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ist. Auch nach einem gegebenenfalls positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die betroffene Person tatsächlich immun ist. Selbst wenn sie immun wäre, wüssten wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.
Sollte es zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 geben, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Nachweispflicht oder Stigmatisierung resultieren darf. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass keine Vor- oder Nachteile bei Freiheits- oder Persönlichkeitsrechten entstehen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher auch weiterhin darauf pochen, dass es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten geben darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Nils Schmid