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Frage von Ulrich M. •

Frage an Nils Schmid von Ulrich M. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Schmid,

die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matthaei,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Immunitätsausweis/Impfpflicht. Eines möchte ich vorweg betonen: Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen. Hier kursieren Fehlinformationen, die nicht der Realität entsprechen.

Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Für Medizinerinnen und Mediziner ist es zwar nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis, im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ist.

Auch nach einem gegebenenfalls positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die betroffene Person tatsächlich immun ist. Selbst wenn sie immun wäre, wüssten wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Sollte es zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 geben, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall.

Entscheidend ist, dass daraus keine Nachweispflicht oder Stigmatisierung resultieren darf. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass keine Vor- oder Nachteile bei Freiheits- oder Persönlichkeitsrechten entstehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur Immunitätsdokumentation gestrichen werden und wir werden auch weiterhin darauf pochen, dass es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Infizierten und Nicht-Infizierten geben darf.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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