Frage an Nils Schmid von Helmut S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich beziehe mich auf die u.g. Feststellung von Dr. Reiner Bernstein.
Was ist ihre Meinung zur Frage, ob der BDS-Beschluss des Bundestags in Gesetzesform gegossen werden soll. Nach meinem Eindruck werden die BDS-Beschlüsse auf Kommunalebene de facto wie Gesetze behandelt obwohl sie keines sind. Wäre es da nicht angezeigt angesichts massiver Grundrechtseingriffe (Meinungs- und Versammlungsfreiheit) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Willkür vorbeugt.
Für den Fall, dass Sie gegen ein Gesetz sind, bitte ich um eine stichhaltige Begründung.
MfG
H. Suttor
https://www.jrbernstein.de/blog-1/category/Kommentar
Unser letzter „Fall“ fand vor kurzem statt. Trotz der Beiträge im „Spiegel“ zur Israel-Lobbyarbeit in vor allem in Berlin beziehen sich sämtliche Politiker, Institutionen und Kirchengemeinden auf die Anti-BDS-Bundestagserklärung vom 17. Mai, obwohl die Bundesregierung den Beschluss nicht in einem Gesetz umzusetzen gedenkt. Dies wurde uns vom Bundeskanzleramt, vom Auswärtigen Amt und von Nils Schmidt, dem außenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bestätigt.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions-Bewegung) ruft auch bei uns in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen Waren und Dienstleistungen aus Israel, israelische Künstler, Sportler und Wissenschaftler auf. Dieser allumfassende und radikale Aufruf zum Boykott hat zur Folge, dass israelische Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes gebrandmarkt werden. Das ist für uns nicht akzeptabel. Mit der fraktionsübergreifenden Zustimmung zum Antrag „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ haben wir ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit gesetzt.
Mit der Annahme des Antrags verurteilt der Bundestag nicht nur die BDS-Kampagne, sondern begrüßt auch, dass zahlreiche Gemeinden sich bereits dazu beschlossen haben, der BDS-Bewegung und Gruppierungen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, die finanzielle Unterstützung und die Vergabe von kommunalen Räumen zu verweigern. Der Bundestag beschloss außerdem, Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter der Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zur Verfügung zu stellen. Im Antrag fordert der Deutsche Bundestag außerdem die Bundesregierung auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung oder von Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen. Darüber hinaus fordert der Bundestag, dass keine Organisationen finanziell gefördert werden, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen. Ebenso sollen keine Projekte finanziell gefördert werden, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. Darüber hinaus ruft der Bundestag Länder, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteure dazu auf, sich dieser Haltung anzuschließen.
Der Beschluss des Bundestages stellt keine Rechtssetzung dar und greift auch nicht in die Grundrechte ein. Es ist deshalb auch kein gesetzgeberisches Handeln, also ein formelles Gesetz, erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nils Schmid, MdB