Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD
93 %
43 / 46 Fragen beantwortet
Frage von Heike S. •

Frage an Nils Schmid von Heike S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Schmid,

im Koalitionsvertrag wurde ja festgelegt, keine Rüstungsexporte an Länder zu genehmigen, die „unmittelbar“ am Krieg im Jemen beteiligt sind.
Die Bundesregierung hat kürzlich trotzdem Rüstungsexporte im Wert von knapp 1,1 Milliarden Euro an Ägypten (801,8 Millionen Euro) und die Vereinigten Arabischen Emirate (206,1 Millionen Euro) genehmigt, also an zwei Länder, die sich auf Seiten Saudi-Arabiens am Jemen-Krieg beteiligen.
Jetzt habe ich gelesen, dass Sie diesen Verstoß gegen den Koaltionsvertrag damit rechtfertigen, dass es Zusagen gibt, dass die Waffen nicht im Jemen-Konflikt eingesetzt werden.
Deshalb möchte ich gerne wissen: Wann, wo und wie haben die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten gegenüber der Bundesregierung erklärt, dass die von Deutschland verkauften Waffen nicht im Jemen-Krieg eingesetzt wurden und wie kontrolliert Deutschland diese Zusage?

Freundliche Grüße
Heike Schneppendahl

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schneppendahl,

die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung wird grundsätzlich von der Vorlage einer sogenannten Endverbleibserklärung des Endverwenders abhängig gemacht. In dieser hat der Empfänger des Rüstungsguts zu versichern, dass er der Endverwender ist. Zudem versichert der Endverwender darin, dass er die Rüstungsgüter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere Empfänger weitergibt (sog. Reexportvorbehalt).

Die Endverbleibserklärung ist dabei nicht die einzige Grundlage der Genehmigungsentscheidung. Diese ist regelmäßig das Resultat einer umfassenden ex-ante-Prüfung, in deren Rahmen auch alle Angaben zum Endverbleib, zur Endverwendung und zum Endverwender bewertet werden.

Die Jemen-Klausel des Koalitionsvertrages mit ihrer Bestimmung zu Ländern, die "unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind", findet unverändert in vollem Umfang Anwendung.

Darüber hinaus finden länderübergreifend die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern weiterhin in vollem Umfang Anwendung, die (auch in der geschärften Fassung) vorsehen, dass Lieferungen von Kriegswaffen an "Länder, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht" grundsätzlich ausscheiden.

Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle fallen im Übrigen unter den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf ein Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,185). Die Bundesregierung hat gegenüber dem Parlament mitgeteilt, dass keine Hinweise darauf bestehen, dass die genannten Rüstungsgüter im Jemen zum Einsatz gekommen sind oder zum Einsatz kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

Was möchten Sie wissen von:
Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD