Frage an Nils Schmid von Nico B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
bezugnehmend auf die geplante Einführung des neuen Waffengesetzes, möchte ich in Erfahrung bringen, was sich die SPD durch den aktuellen Antrag auf Verschärfung des Waffengesetzes erhofft. So wie es aus den Reden von Herrn Pistorius hervorgeht, soll dies nur zum verbesserten Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beitragen. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller einen Weg zu finden, die Kriminalität im Allgemeinen einzudämmen und nicht nur ein Gefühl zu vermitteln. Zudem gibt es kaum Statistiken, die diesen Straftatbestand separat darlegen. Deshalb wurde auch im Jahr 2018, bei der 208ten Sitzung der Konferenz der Innenminister und Senatoren, unter Tagesordnungspunkt 34 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche Strategien zum Umgang mit Messern und die Sinnhaftigkeit von Waffenverbotszonen prüfen sollte. Zudem sollten Statistiken erstellt werden, die diesen Straftatbestand (Delikte, welche im öffentlichen Raum mit Messern begangen wurden) separat aufführen. Abgesehen davon, ist der Gesetzesentwurf zwecks der Waffenverbotszonen sehr kritisch zu betrachten, da dies die Exekutive dazu bevollmächtigt, jeden Bürger innerhalb dieser Zonen grundlos und ohne jeglichen Verdacht zu kontrollieren. Diese Art der Kontrolle steht im Konflikt mit dem Übermaßverbot, welches den Eingriff in die Privatsphäre nur erlaubt, wenn es zur Erreichung der Ziele unbedingt notwendig ist.
Ich bitte Sie auch darum, an alle Handwerker zu denken, welche in Waffenverbotszonen Arbeiten ausüben müssen. Ein Teppichverleger darf dann nicht einmal mehr sein Teppichbodenmesser mit sich führen.
Denken Sie bitte auch an die Ladengeschäfte, welche Messer verkaufen. Mir ist es dann nicht mehr gestattet, ein Messer in einem Geschäft innerhalb einer Waffenverbotszone zu kaufen und dies mit aus dem Geschäft zu nehmen.
Ich freue mich auf Ihre konstruktive Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Änderung des Waffengesetzes, die ich gerne beantworte.
Ziel des Entwurfs ist vor allem ein Eindämmen von Angriffen mit Messern, die in letzter Zeit mutmaßlich zugenommen haben. Es stimmt, dass diese aktuell noch nicht statistisch erfasst werden. Die Innenministerkonferenz diskutiert daher Leitlinien für die statistische Erfassung von Messerangriffen.
Die Restriktion an sich ist nichts völlig Neues. Bereits jetzt haben die Länder die Möglichkeit Waffenverbotszonen einzurichten. Die Landesregierungen sind gemäß § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes (WaffG) dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Führen von Messern, die als Waffen einzustufen sind, auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall zu verbieten, sofern dort wiederholt bestimmte Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.
Der Vorstoß der Innenminister zielt nicht etwa auf ein flächendeckendes Verbot, sondern soll lediglich eine rechtliche Grundlage schaffen, damit die Kommunen die Möglichkeit der Einführung solcher Zonen bekommen. Es wird jedoch keine Aussage darüber gemacht wie diese Verbotszonen ausformuliert werden. Ausnahmeregelungen bleiben bestehen für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende.
Dass Ihre Bedenken mach meiner Meinung unbegründet sind, möchte ich anhand des Beispiels der schon umgesetzten Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstraße aufzeigen. Diese stellt in Leipzig einen Kriminalitätsschwerpunkt dar. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, zum Beispiel Handwerkern oder Ärzten zu verbieten, ihr Handwerkzeug durch und in diese Zone einzuführen. Genauso dürfen „gefährliche“ Gegenstände in verschlossenen Behältnissen in und aus der Verbotszone herausgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid