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Frage von Heike B. •

Frage an Nils Schmid von Heike B. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrte Frau Becker,

derzeit liegen für die Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes lediglich die Eckpunkte des Bundesverkehrsministeriums vor. Selbst ein erster Referentenentwurf aus dem Ministerium steht bisher noch aus. Gleichwohl sind jedoch bereits jetzt alle Akteure für die von Ihnen angesprochenen Fragen, namentlich die im Eckpunktepapier erwähnt Aufhebung der Rückkehrpflicht, hochsensibilisiert.

Für uns ist zwar klar, dass wir das Personenbeförderungsgesetzes in absehbarer Zeit modernisieren müssen, um auch digitalen Mobilitätsformen mit in die Personenbeförderung einzubeziehen und den gesamten Bereich unter Einbeziehung dieser Technologie vernünftig zu regeln.

Es ist aber auch klar, dass die Taxiunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und vielen Fahrerinnen und Fahrern auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse bieten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten im Personenbeförderungsbereich sind für uns jedoch ein hohes Gut. Zudem haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir auf einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen achten wollen. Die Veränderung des Rechtsrahmens darf daher nicht zu einer Schwächung des ÖPNV durch App-gestützte neuartige Mobilitätsformen führen.

Derzeit gibt es aber wie erwähnt noch keinen Gesetzentwurf. Folglich ist auch das Parlament noch nicht damit befasst. Sie können aber davon ausgehen, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Situation des Taxigewerbes sehr genau im Blick haben und sich dafür einsetzen wird, dass gute Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

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