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Nils Schmid
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Frage von Stefan K. •

Frage an Nils Schmid von Stefan K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrtes Ausschussmitglied,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

Nils Schmid MdB SPD
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Sehr geehrter Herr Kehren,

derzeit liegen für die Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes lediglich die Eckpunkte des Bundesverkehrsministeriums vor. Selbst ein erster Referentenentwurf aus dem Ministerium steht bisher noch aus. Gleichwohl sind jedoch bereits jetzt alle Akteure für die von Ihnen angesprochenen Fragen, namentlich die im Eckpunktepapier erwähnt Aufhebung der Rückkehrpflicht, hochsensibilisiert.

Für uns ist zwar klar, dass wir das Personenbeförderungsgesetzes in absehbarer Zeit modernisieren müssen, um auch digitalen Mobilitätsformen mit in die Personenbeförderung einzubeziehen und den gesamten Bereich unter Einbeziehung dieser Technologie vernünftig zu regeln.

Es ist aber auch klar, dass die Taxiunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und vielen Fahrerinnen und Fahrern auskömmliche Beschäftigungsverhältnisse bieten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten im Personenbeförderungsbereich sind für uns jedoch ein hohes Gut. Zudem haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir auf einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen achten wollen. Die Veränderung des Rechtsrahmens darf daher nicht zu einer Schwächung des ÖPNV durch App-gestützte neuartige Mobilitätsformen führen.

Derzeit gibt es aber wie erwähnt noch keinen Gesetzentwurf. Folglich ist auch das Parlament noch nicht damit befasst. Sie können aber davon ausgehen, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Situation des Taxigewerbes sehr genau im Blick haben und sich dafür einsetzen wird, dass gute Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

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