Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Bernd M. •

Frage an Nils Schmid von Bernd M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In der aktuellen Regierung haben wir durch Überhangs- und Ausgleichsmandate 709 Abgeordnete, 79 mehr als in der letzten Periode. Der XXL-Bundestag kommt uns teuer zu stehen. Die Anzahl der Abgeordneten wird aber durch das Bundeswahlgesetz vorgegeben.

Frage:
Wird das Bundeswahlgesetz mit Ihrer Hilfe bald dahingehend geändert, dass z.B. 500 Abgeordnete die Obergrenze sind?

Frage:
Sind Sie auch dafür, dass der 2. Regierungssitz in Bonn zeitnah aufgelöst wird? Die Kosten sind schon lange nicht mehr vermittelbar.

Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

B. M.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern antworte ich Ihnen hierzu.

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, wir brauchen eine Wahlrechtsreform. Das Ziel der damit angestrebten Verkleinerung des Bundestages ist allerdings die gesetzlich festgelegte Richtgröße von 598 Abgeordneten (gilt seit 2002). Zur Ausarbeitung einer solchen Reform hat Bundestagspräsident Schäuble im Februar 2018 die Arbeitsgruppe Wahlrechtreform eingesetzt, in der alle Bundestagsfraktionen mit jeweils einem Mitglied vertreten. Dabei dürfte auch allen Fraktionen klar sein, dass unser Wahlrecht reformiert werden muss. Das Problem ist derzeit noch, dass es hier sehr unterschiedliche Vorstellungen (z.B. Stärkung des Verhältnis- bzw. Mehrheitswahlrechts, Verringerung der Wahlkreise etc.) gibt. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt bei der notwendigen Wahlrechtsreform außerdem dafür ein, dass mit der Reform auch eine Frauenquote im Bundestag einhergeht: Mindestens 50 Prozent der Bundestagsabgeordneten sollten Frauen sein.

Zur Frage Bonn - Berlin: Wir haben im Koalitionsvertrag erklärt, dass wir zum Bonn-Berlin-Gesetz und Bonn als zweitem bundespolitisches Zentrum stehen. Dieses Gesetz wurde zum einen geschaffen, um Bonn eine Perspektive für die Zeit nach dem Umzug der Regierung zu geben. Andererseits ist es aber auch kostenseitig sinnvoll, da der Umzug der noch in Bonn verbliebenen Ministerien mit insgesamt rund 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungefähr noch einmal 5 bis 10 Milliarden Euro kosten dürfte. Die teilungsbedingten Ausgaben belaufen sich aktuell auf ca. 8 Millionen Euro pro Jahr, was diese Lösung letztlich für den Steuerzahler günstiger macht, als ein Komplettumzug (dessen Kosten dann auch zu verzinsen wären). Zudem sind viele Flugkosten, die derzeit zwischen Berlin und dem Rheinland entstehen, inzwischen nicht mehr durch die Regierungsteilung begründet; sie entstehen vielmehr, weil Ministeriumsangestellte aus Berlin zum Bundesamt für Verfassungsschutz, zum Bundesamt für Datensicherheit, zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz etc. reisen. Diese Flüge würden nicht ab- sondern zunehmen, wenn sämtliche Ministerien mit der kompletten Infrastruktur in Berlin wären.

Bonn ist aber nach meiner Wahrnehmung auch auf einem guten Weg. Dort geht es jetzt auch weniger darum, die Ministerien unter allen Umständen in Berlin zu halten; Ziel ist vielmehr, die Zusagen des Bundes gegenüber den Vereinten Nationen und den damit verbundenen Nichtregierungsorganisationen einzuhalten, da viele Bereiche Bonn verblieben, die sich internationalen Umwelt- und Klimaschutz sowie der Entwicklungszusammenarbeit befassen und damit die Hauptansprechpartner für die Vereinten Nationen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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