Frage an Nils Schmid von Elisabeth M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
wie stehen Sie zu dem Thema "Beitragsgerechtigkeit für Familien" in den Sozialversicherungen.
Stehen Sie dafür ein, dass Familien entlastet werden, wie es das Bundesverfassungsgericht 2001 fordert?
Als Antwort reicht mir ein "ja, ich stehe dafür ein" oder ein "nein, dafür stehe ich nicht".
Hier finden Sie die nähere Erläuterung meines Anliegens:
Worum geht es?
Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein.
2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt.
http://elternklagen.de/beitragsgerechtigkeit/vorgeschichte/
Deutlich wird auch das Pflegeversicherungsurteil vom 3. April 2001. Zum ersten Mal beziehen sich die Vorgaben der Bundesverfassungsrichter auf die Höhe der Sozialabgaben, die Eltern monatlich zahlen müssen. Sie stellten klar, dass es verfassungswidrig sei, Eltern und Kinderlose mit gleichhohen Beiträgen zur Pflegeversicherung zu belasten. Denn Eltern zahlten nicht nur finanziell ein, sondern auch generativ: Mit der Erziehung ihrer Kinder garantieren sie das Fortbestehen eines Sozialversicherungssystems, das auf nachwachsende Generationen baut. Der generative Beitrag (Erziehung von Kindern) und der monetäre Beitrag sind gleichwertig.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber nicht nur, Eltern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung zu entlasten, sondern auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit hin zu überprüfen.
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