Frage an Nils Schmid von Heinz H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
Erbschaft- und Schenkungssteuern gehen in die Kassen der Bundesländer. Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 (Az.: 1 BvL 21/12) hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu aufgefordert, die Besteuerung von Firmenerbschaften gerechter zu gestalten. In dem Urteil heißt es u.a. : „Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.“ Dies sollte doch eigentlich ganz im Sinne der SPD sein, oder nicht?
Bundesfinanzminister Schäuble legte am 27. Februar 2015 ein zweiseitiges Papier vor, das etwas mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Firmenerbschaften bringen sollte. Es erstaunt mich, dass ausgerechnet auch Sie als Wirtschafts- und Finanzminister sich dafür stark gemacht haben, dass auch weiterhin Firmenerben gegenüber von Normalbürgern bei Erbschaften steuerlich privilegiert werden.
Von einem Minister der SPD hätte ich etwas anderes erwartet. Zu Willy Brandt`s Zeiten war ich selbst 25 Jahre Mitglied Ihrer Partei. Damals stand soziale Gerechtigkeit in der Partei noch hoch im Kurs. Wo ist diese heute geblieben?
Die Erben einer kinderlosen, unverheirateten Person z. B. müssen heute, unabhängig von ihrer finanziellen Situation 30% Erbschaftssteuer entrichten (bei lediglich 20 000 € Freibetrag). Wie verträgt sich dies mit der von Ihnen geforderten weitgehenden Freistellung von millionenschweren Firmenerbschaften? Ich verweise auf einen Artikel von Pof. Dr. Christoph Butterwegge, den Sie im Netz unter folgendem Link finden: http://nachdenkseiten.de/?p=29598#more-29598
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Heckele