Frage an Nils Schmid von Fabiola M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft leitet die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Hier meine Frage an Sie zur Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg:
Ein Gesetz (Norm) wurde von der Gemeinde in meinen notariellen Grundstückskaufvertrag als Bedingung aufgenommen.
Bitte nehmen Sie Stellung zu meiner Frage, ob die Festsetzungen des Bebauungsplans die in meinen notariellen Grundstückskaufvertrag als Bedingung mit aufgenommen wurden auch für die Steuerverwaltung rechtsverbindlich sind und ob die Kommunalgesetze auch für die Steuerverwaltung gelten?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe,
Mit freundlichem Gruß, Ihre Fabiola Müller-Hedrich
Sehr geehrte Frau Müller-Hedrich,
um Ihre Frage konkret beantworten zu können, benötigen wir weitere Informationen. So sollte zumindest ersichtlich sein auf welches Gesetz Sie sich beziehen und inwiefern sich in Ihrem Fall Konflikte aus "Kommunalgesetzen" für die Steuerverwaltung ergeben könnten. Weitere Rückfragen könnten ebenfalls besser im direkten Kontakt geklärt werden. Daher möchten wir Ihnen vorschlagen sich direkt an das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zu wenden:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
Oder: poststelle@mfw.bwl.de
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Wechsler
(wiss. Mitarbeiter)