Frage an Nils Schmid von Achim H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
hier meine Frage an Sie zu einem Gesetz (Norm).
Meine Ehefrau Fabiola Müller-Hedrich hat im Jahr 2001 in 78333 Stockach ein Grundstück im Gewerbegebiet Himmelreich II gekauft. Im Grundstückskaufvertrag wird Bezug auf die Satzung der Stadt Stockach genommen, nach der nur Werkhallen (kein Büro, keine Wohnung) zulässig sind.
Ich bitte Sie zu der Norm der Stadt Stockach Stellung zu nehmen, weil im Gewerbegebiet nach dieser Satzung kein Gewerbe angesiedelt werden kann und mir mitzuteilen, was genau gegen die Ansiedlung von Gewerbe in einem Gewerbegebiet in 78333 Stockach spricht.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe,
mit freundlichem Gruß, Ihr Achim Hedrich
Sehr geehrter Herr Hedrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Ihrer Frage müssten Sie sich allerdings direkt an die Stadt Stockach wenden, denn offensichtlich handelt es sich nicht um ein Problem der Landesgesetzgebung.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid