Frage an Nils Schmid von Gabriele Ö. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was halten Sie von Volksentscheide?
Wie stehen Sie zur Hundesteuer?
Warum muss die Rente besteuert werden?
Sehr geehrte Frau Österlind,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Namen von Herrn Dr. Schmid gerne beantworte.
1. Volksentscheide
Entscheidungen durch Parlamente, wie sie sich in Deutschland etabliert und bestens bewährt haben, sind die Grundlage unserer repräsentativen Demokratie. Volksentscheide können jedoch eine sinnvolle Ergänzung dazu bilden. Herr Schmid hat als SPD-Landesvorsitzender den Vorschlag in die Diskussion gebracht und dann auch im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung durchgesetzt, die Bevölkerung von Baden-Württemberg über Stuttgart 21 entscheiden zu lassen. Diese Abstimmung hat wesentlich dazu beigetragen, den Konflikt um das umstrittene Projekt zu versachlichen und weitgehend zu befrieden. Normalerweise sollten Volksabstimmungen jedoch im Vorfeld strittiger Vorhaben stattfinden. Deshalb gibt es im Landtag von Baden-Württemberg zur Zeit ernsthafte Bemühungen, möglichst parteiübergreifend Regelungen zu finden, die Volksbegehren und Volksabstimmungen einfacher ermöglichen sollen. Die SPD setzt sich dafür ein, die Hürden für solche Initiativen auf ein realistisches Maß abzusenken. Das Gleiche gilt auch auf Bundesebene.
2. Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer, deren Einnahmen den Städten und Gemeinden zugute kommen. Über deren Höhe sowie über Ausnahmen (z.B. für Blinden-, Hüte- oder sogenannte Gebrauchshunde) entscheiden die Gemeinden. Bundesweit beträgt das Aufkommen aus der Hundesteuer etwa 260 Millionen Euro pro Jahr (2011); Baden-Württemberg liegt mit einem durchschnittlichen Aufkommen von 3,25 Euro pro Einwohner im Mittelfeld der Flächenländer.
3. Rentenbesteuerung
Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen der Steuerpflicht. Was zunächst nach einer zusätzlichen Belastung klingt, ist in Wahrheit eine sinnvolle, steuersystematische Verlagerung, die vielen Personen sogar eher finanzielle Vorteile verschafft. Die Renten werden nämlich nur in dem Maße besteuert, wie die Vorsorgeaufwendungen für das Alter während der aktiven Erwerbszeit von der Steuer befreit werden. Neben Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, werden dabei auch Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt, ebenso wie private Rentenverträge. Erst ab dem Jahr 2040 werden die Renten voll besteuert. Für den Übergang gelten Rentenfreibeträge - hier sollten Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem Rentenversicherer informieren (z.B. bietet die Deutsche Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/02_Fuer_Rentner/02_Besteuerung_Ihrer_Rente/Besteuerung_Ihrer_Rente_node.html eine informative Broschüre an).
Vereinfacht gesagt: Was Sie während Ihrer Berufstätigkeit für das Alter zurücklegen, wird von der Steuer befreit. Sie sparen also jetzt Steuern. Dafür wird später Ihre Rente versteuert. Da üblicherweise das Einkommen im Alter aber niedriger ist, fällt die Steuerlast in der Regel insgesamt sogar niedriger aus. Eine Doppelbesteuerung, wie gelegentlich behauptet wird, findet dabei nicht statt. Dafür sorgen die Freibeträge in der 35-jährigen Übergangszeit für die schrittweise Umstellung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Wechsler
(wiss. Mitarbeiter)