Frage an Nils Schmid von Andreas M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
am morgigen Vormittag wird der Landtag eine Entscheidung zur Anpassung der Bezüge für die Beamten treffen. In Beobachtung der Diskussionen fiel des Öfteren die Aussage, dass eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Grund der finanziellen Belastung nicht möglich sein wird. Hierzu meine Fragen:
Ist Ihnen bei Zustimmung zum Tarifergebnis der Beschäftigten nicht in den Sinn gekommen, dass Sie dem Beamten dieselbe Zusage nun rechnerisch nicht mehr geben können? Wieso also diese exorbitante Erhöhung bei Beschäftigten? Es müsste doch errechenbar sein, welche Tariferhöhung das Land eingehen kann, ohne eine bestimmte Berufsgruppe anschließend mit Verzögerungen belasten zu müssen oder liege ich falsch in dieser Annahme?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Freundliche Grüße
Andreas Mundus
Sehr geehrter Herr Mundus,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Namen von Herrn Dr. Schmid gerne beantworte.
Baden-Württemberg ist Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), die als Arbeitgeberverband den Tarifvertrag mit den Arbeitnehmervertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgehandelt hat. Die Verhandlungsführer haben einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der in allen Bundesländern - mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die nicht Mitglied der TdL sind - gültig ist. Abgesehen von grundsätzlichen Erwägungen bezweifle ich, dass ein Ausscheren aus der TdL einen aus Sicht des Landes günstigeren Abschluss ermöglicht hätte. Insofern führt Ihre Frage in die Irre.
Es ist Sache der einzelnen Bundesländer zu entscheiden, ob und wie der Tarifvertrag mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten übertragen werden kann. Wir haben den Tarifvertrag inhaltsgleich übernommen, jedoch versehen mit einer zeitlichen Verschiebung, die wiederum sozial gestaffelt ist. Diese Maßnahme, auf die wir gerne verzichtet hätten, ist - wie Sie richtig schreiben - der Haushaltslage geschuldet. Wir haben von der schwarz-gelben Vorgängerregierung ein strukturelles Defizit in Höhe von 2,5 Mrd. € jährlich geerbt, das es abzubauen gilt. Allein im derzeitigen Haushalt 2013/2014 fallen fast 2 Mrd. € an Zinsen an. Um die Verschuldung nachhaltig abzubauen und die grundgesetzliche Schuldenbremse einzuhalten, kommen wir um Einsparungen beim Personal, das über 40% der Ausgaben des Landes ausmacht, leider nicht umhin.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Wechsler
(wiss. Mitarbeiter)