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Frage von Reinhard M. •

Frage an Nils Schmid von Reinhard M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid!

Laut Sonntag Aktuell vom 17. Juni 2013 schließen Sie Enteignungen für Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz nicht aus. Dies sollte gut überlegt sein, denn Felder, Wiesen und Wälder können wir nicht auf Stelzen stellen, Gebäude schon! Statt Rückhaltebecken zu bauen und damit weitere Lebensräume zu zerstören, sollten die in Überschwemmungsflächen stehenden Gebäude um ein Stockwerk erhöht und im Erdgeschoss Flutwasser gerecht ausgebaut werden. Enteignungen würden sich so erübrigen. "Wer nicht hören will muss fühlen" sagt ein bekanntes Sprichwort. Die Gemeinde Weissach i.T. z.B. wollte auf die Warnungen der Umweltschützer nicht hören und hat zahlreiche Überschwemmungsflächen überbaut. Damit wurden Flächen versiegelt und das Regenwasser schneller der Weissach zugeführt. Zugleich gingen wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren. Dieser Effekt ist unter Flächenfraß und Artenschwund allgemein bekannt. Nun schlägt die Natur mit menschlicher Hilfe (Klimawandel) verschärft zurück. Wer Gottes Schöpfung nicht respektieren und bewahren will, darf sich über die Folgen seines sündigen Handelns nicht wundern. Deshalb sollten die Nutznießer der Überschwemmungsflächen auch für den Hochwasserschutz aufkommen, nicht unbeteiligte Dritte durch Enteignung für das falsche Handeln anderer bestraft werden.
Über Ihre Antwort zu diesen Gedanken würde ich mich sehr freuen.

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