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Frage von Daniel B. •

Frage an Nils Schmid von Daniel B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Schmid,

eine kurze Frage zum Thema Gleichbehandlung sowie zu Ihrer veröffentlichten Stellungnahme vom Mai 2012.

( Ihre Stellungnahme ist hier zu finden:
http://www2.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/1000/15_1657_d.pdf )

Unter Punkt 7 kündigen Sie die Gleichbehandlung junger Beamten unter 30 bzw. unter 40 Jahren in Form der Anpassung des AzUVO an.
Die Vorraussetzungen sind meines Erachtens erfüllt. Der Tarifabschluss ist mittlerweile vorhanden, andere Bundesländer sowie der Bund haben die entsprechende Verordnungen angepasst.

Wann wird die Gleichbehandlung im Land Baden-Württemberg beschlossen? Wie ist die derzeitige Sachlage?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Viele Grüße

Daniel G.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Daniel G.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Regelung der Urlaubsdauer von Beamten, die ich gerne beantworte.

Das baden-württembergische Innenministerium plant, die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die aktuelle Rechtsprechung zeitgleich mit weiteren Änderungen der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) umzusetzen. Der genaue Zeitpunkt kann derzeit zwar noch nicht benannt werden, aber die Gesetzesreform ist bereits in Arbeit.

Bis auf weiteres gilt für die Beamten jedoch die Vorgriffsregelung aus dem Kabinettsbeschluss vom 17. Juli 2012, wonach mögliche zusätzliche Urlaubstage vom Verfall ausgenommen sind, jedoch (im Regelfall) noch nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Aufgrund dieser vom Kabinett beschlossenen Vorgriffregelung kann von einer Ungleichbehandlung nicht gesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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