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Frage von Karl-Heinz B. •

Frage an Nils Schmid von Karl-Heinz B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,

wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde von der Vorgänger-Regierung die Auflösung der Staatlichen Notariate zum 31.12.2017 beschlossen. Die davon betroffenen Kollegen werden -altersbedingt- nicht mehr alle in das freiberufliche Notariat wechseln können (Problem: Altersversorgung, Krankenversicherung). Werden diese Kollegen im Staatsdienst weiter beschäftigt, entfällt für Sie die Möglichkeiten, weiterhin Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu erzielen (Notaranteil bei Beurkundungsgeschäften). Diese dürften im Durchschnitt bei ca. 2.000,00 € monatlich vor Steuern pro Notar gelegen haben. Ist damit zu rechnen, dass der Wegfall dieser Einkünfte in irgendeiner Weise kompensiert wird? Viele Kollegen werden im Zeitpunkt der Auflösung ihr "Häusle" noch nicht abbezahlt haben und damit in eine finanzielle Notlage kommen! Da diese Frage immer wieder bei unseren Fachbesprechungen aufkommt, wäre ich für eine Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

K-H.B.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir gern beantworten. Wir haben uns zu diesem Sachverhalt beim Justizministerium kundig gemacht und folgende Auskunft erhalten:

Die Notariatsreform ist rechtlich so konzipiert, dass auch ältere Notare im Landesdienst grundsätzlich die Möglichkeit haben, in die Freiberuflichkeit zu wechseln. So wurde insbesondere darauf geachtet, dass die formale Altersgrenze von 60 Jahren nach der Bundesnotarordnung für die von der Reform betroffenen Notare nicht gilt. Zudem können erworbene Versorgungsanwartschaften gegenüber dem Land seit den Änderungen durch das Dienstrechtsreformgesetz auch bei einem Wechsel in die Freiberuflichkeit mitgenommen werden.

Gleichwohl ist dem Justizministerium bekannt, dass für viele Notare aus persönlichen und auch wirtschaftlichen Gründen (etwa Verlust der Beihilfeberechtigung) ein Wechsel in die Freiberuflichkeit nicht in Frage kommt. Für alle Bezirksnotare und Notarvertreter, die im Landesdienst bleiben wollen, erarbeitet das Justizministerium deshalb derzeit ein Zulagenmodell. Die genauen Modalitäten dieser geplanten Regelungen - wer Zulagen in welcher Höhe erhalten wird - sind im einzelnen allerdings noch nicht endgültig geklärt und hängen auch maßgeblich von der Haushaltslage ab. Zulagen im Sinne einer pauschalen „Kompensation“ für verlorene Gebührenbeteiligungen - etwa in Höhe der angesprochenen 2.000 € im Monat - sind jedoch nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

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