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Nils Schmid
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Frage von Dieter K. •

Frage an Nils Schmid von Dieter K. bezüglich Finanzen

Sind Sie gewillt, für die vollständige Trennung von Kirche und Staat einzutreten, wie sie im Verfassungsauftrag vorgegeben ist und als Folge die Finanzierung der Kirchen einzustellen?

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kaiser,

vielen Dank für Ihre sehr grundsätzliche Frage, die ich gerne beantworte: Ich halte ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Staat und Kirche für vorteilhaft für unsere Gesellschaft, und bin dabei ganz im Einklang mit unserer Verfassung.

Eine vollständige Trennung zwischen Staat und Kirche gibt das Grundgesetz nämlich keineswegs vor. Es besagt vor allem, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten muss, d.h. dass er keine Religion bevorzugen darf. Nach Art. 4 GG ist der Staat angehalten die Religionsfreiheit zu schützen - dieser Schutz gilt zunächst für jedes Individuum, das im Rahmen der Gesetze seinen Glauben frei leben darf - dazu gehört auch das Recht, sich zu keiner Religion bekennen zu müssen. Darüber hinaus darf sich der Staat auch nicht in die inneren (Glaubens-) Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften einmischen. Wohl aber kann er mit ihnen in organisatorischen Fragen zusammenarbeiten, z.B. beim Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, bei Einrichtungen zur Kinderbetreuung oder bei der internationalen Entwicklungshilfe.

Anders als z.B. in Frankreich gibt es in Deutschland keine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche, sondern vielmehr eine sogenannte "positive Neutralität http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/PolitikGesellschaft/KirchenReligion/StaatReligion/StaatReligion_node.html ". Diese grundsätzlich religionsfreundliche Auslegung der Verfassung rechtfertigt auch staatliche Förderungen, solange der Gleichbehandlungsgrundsatz (zwischen den Religionsgemeinschaften) eingehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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