Frage an Nils Schmid von Siegfried B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
ich verstehe sehr wohl, dass Sie sich für das Wohl der Schleckerbelegschaft einsetzen. Das ehrt Sie und entspricht durchaus auch meiner Grundeinstellung. Nur habe ich hier ein Verständnisproblem, warum der Steuerzahler wiedereinmal mehr Herrn Schlecker hilft. Das erste Mal hat der Steuerzahler durch die Aufstockung der miesen Gehälter bei der Profitmaximierung von Herrn Schlecker mit geholfen. Das hat Herrn Schlecker zu einen der reichsten Menschen in unserer Republik gemacht. Nun schützen wir Steuerzahler das Vermögen von Herrn Schlecker, da er Dank der Steuerzahler die Abfindungen für seine Belegschaft nicht bezahlen muß.
Sie kämpfen für einen 2-stelligen Millionenbetrag aus Steuermitteln, um das Leid der Schleckerdamen zu mildern, und Herr Schlecker freut sich, weil er nicht zahlen muß.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Milliardenvermögen von Herrn Schlecker eingesetzt wurde um seine Firma zu retten. Das passt nicht zu seinem asozialen Verhalten in der Vergangenheit. Wenn er kein Vermögen mehr hat, dann vermutlich nur, weil es nicht mehr auf deutschen Konten zu finden ist.
Deswegen meine Frage: Gibt es wirklich keine Möglichkeit diesen, für Herrn Schlecker lächerlichen Betrag, bei ihm rechtlich einzutreiben. Ist das eigentlich geprüft worden?
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bäumel
Sehr geehrter Herr Bäumel,
vielen Dank für Ihre berechtigte Frage, die ich im Auftrag von Herrn Schmid gerne beantworte.
Schlecker benötigt laut Insolvenzverwalter Geiwitz gut 70 Millionen Euro für eine Transfergesellschaft, jedoch nicht als Zuschuss, sondern zur Überbrückung als Kredit, bis der Betrieb unter neuer Führung in einigen Monaten wieder läuft. Das Risiko der Steuerzahler muss auch mit Blick auf die drohenden Folgen für den Fall abgewogen werden, dass die Transfergesellschaft nicht kommt. Bei Schlecker steht bundesweit ein Abbau von über 11.000 der 33.000 Stellen bevor, allein in Baden-Württemberg sind wohl über 1.000 Arbeitnehmerinnen betroffen.
Die Rückbürgschaft der Länder für die Transfergesellschaft soll gesichert werden durch noch vorhandenes Vermögen von Schlecker im Ausland. Allerdings drängt die Zeit. Die Lösung muss jetzt sehr schnell kommen und lässt nicht die vorherige Klärung der privaten Vermögensverhältnisse von Herrn Schlecker zu - so verständlich dieses Ansinnen auch ist.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Kreditmittel nicht in die Drogeriemärkte fließen und schon gar nicht Herrn Schlecker zugute kommen, sondern ausschließlich als Zwischenfinanzierung für die Transfergesellschaft dienen. In dieser sollen die gekündigten Arbeitnehmerinnen aufgefangen, ggf. weiterqualifiziert und in den Arbeitsmarkt weitervermittelt werden. An dieser Lösung arbeitet Herr Schmid derzeit mit Hochdruck.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Wechsler
(wiss. Mitarbeiter)