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Frage von Annette G. •

Frage an Nils Schmid von Annette G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,

warum bekommt ein Hartz IV Empfänger, welcher chronisch krank ist und somit Frührentner geworden worden, keinen Zuschuss für seine lebensnotwendigen Medikamente.
In diesem Fall werden vom Regelsatz ca. € 100,00 monatlich bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrte Frau Grigorief,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen geschilderte Problem betrifft Bundesrecht, weshalb ich meine Kollegin im Bundestag Katja Mast um ihren fachlichen Rat gebeten habe.

In Deutschland gilt die sog. Chronikerregelung. Bei den Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt zunächst für alle, unabhängig davon ob sie Sozialleistungen erhalten oder nicht, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt liegt. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent.

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet. In Dauerbehandlung befindet sich, wer wegen derselben Krankheit einen Arztbesuch pro Quartal wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann.

Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

* Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 liegt vor.
* Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60% oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% liegt vor.
* Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Für die entsprechenden Anträge für die Zuzahlungsbegrenzung für chronisch Kranke (1%) sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig.

Auch Bedürftige bzw. Leistungsempfänger sind also von einem Eigenbetrag nicht ausgenommen. Für chronisch kranke Bezieher von ALG II (Hartz IV-Empfänger) gilt die Zuzahlung von 1% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als Bemessungsgrundlage wird hier das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt. Liegen die Kosten für Medikamente über den 1%, dann kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Ich würde dem oder der Betroffenen in diesem Fall raten, zunächst alle Kosten zu sammeln und aufzulisten und sich bei der Krankenkasse beraten zu lassen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob die Zuzahlungsgrenze von 1% bereits beantragt wurde. Falls nicht, sollte ein entspechender Antrag gestellt werden. 100 Euro im Monat für Medikamente sind viel Geld, und es ist gut möglich, dass hier die 1% überschritten werden. Dann wäre eine spürbare Verminderung der Zuzahlung möglich.

Ich hoffe, mit dieser Antwort haben Sie einen brauchbaren Ansatzpunkt, und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

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