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Frage von Dr. Giselher B. •

Frage an Nils Schmid von Dr. Giselher B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister,

im Koalitionsvertrag "Der Wechsel beginnt" versprechen Sie (S.26): "Den integralen Taktfahrplan Baden-Württemberg wollen wir konzeptionell weiterentwickeln."

Mit der Verwirklichung des neuen und für Baden-Württemberg zentralen Bahnknotens Stuttgart ("Stuttgart 21") wird aber dieser integrale Taktfahrplan nicht nur nicht weiterentwickelt, sondern geradezu verhindert.

Warum setzen Sie sich deshalb, wenn schon nicht für die K 21 Lösung, dann wenigstens für die Konzeption der renommierten Züricher Firma sma ein, mit der dieser integrierte Taktfahrplan leicht ermöglicht würde und zwar mit dreifachem Nutzen (bei zwei Drittel der Kosten) gegenüber "Stuttgart 21", wie der sma Chef Werner Stohler (in einem Interview in der Stuttgarter Zeitung vom 4. August 2011) nachwies?

Könnte dieser Kompromissvorschlag der sma nicht auch den "totalen Sieg" (Heiner Geißler am 29.07.2011) der SPD über ihren Koalitionspartner verhindern und die Regierungsfähigeit der grün-roten Koalition für die nächsten Jahren sicherstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Giselher Birk

Nils Schmid MdB SPD
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Sehr geehrter Herr Dr. Birk,

danke für Ihre Frage zum Thema Integraler Taktfahrplan (ITF) für Baden-Württemberg. Ziel des ITF sind in erster Linie attraktive Reisezeiten, die durch möglichst kurze Wartezeiten und vielfältige Umsteigemöglichkeiten in zentralen Verkehrsknoten geschaffen werden. Die Vorzüge des ITF wollen wir - wo möglich - in Baden-Württemberg umsetzen. Stuttgart 21 bietet gerade durch neue Direktverbindungen und durch ein erhöhtes Zugangebot im Regionalverkehr solche attraktiven Reiseverbindungen.

Dass das Konzept K21 für einen ITF besser geeignet wäre, hält der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für nicht zutreffend. Die Verwirklichung eines ITF war eines der Argumente der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss des Umbaus des HBF Stuttgart. Vielmehr wären wegen des verengten Bereiches für die Zulaufgleise bei K21 telweise unattraktive Wartezeiten zu erwarten, so der VGH nach Anhörung von Experten.

Das Konzept der Herren Geissler und Stohler wird von der Landesregierung geprüft. Ob die behaupteten Vorzüge tatsächlich realisitisch sind, ist momentan jedenfalls nicht belegt, weder bezüglich der Kosten, noch der Attraktivität von Reiseverbindungen und -zeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

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