Frage an Nils Schmid von Marita B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmid
Es wird gemunkelt, das Blindengeld in BW zu kürzen/streichen?
Was ist an dem Gerücht dran und wie ist Ihre Meinung und Position zu diesem Thema?
Über eine kurze Stellungnahme würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marita Bürmann-Eigler
Sehr geehrte Frau Bürmann-Eigler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Landesblindenhilfe dient dem Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen und Benachteiligungen. Sie beträgt zumeist 409 Euro mtl. und wird zum Teil auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Im Rahmen von Haushaltsberatungen kommen aus unterschiedlichen Quellen immer wieder Forderungen zur Kürzung von Sozialleistungen an Menschen mit Behinderungen. So wollte die schwarz-gelbe Koalition in Baden-Württemberg mit Beschluss der Haushaltsstrukturkommission im November 2009 zum Beispiel die unentgeltlichen Beförderung von schwerbehinderten Menschen im ÖPNV abschaffen. Nun gibt es auch vereinzelte Forderungen zur Kürzung der Landesblindenhilfe.
Mit der SPD wird es eine solche Kürzung nicht geben - zumal die Landesblindenhilfe spätestens mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Grundsatz als Rechtsanspruch festgeschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nils Schmid