Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
SPD
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Frage von Uwe M. •

Frage an Nils Schmid von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
bei der Räumung des Schlossparks in Stuttgart vergangen Sonntag ist es zu Gewalttätigkeiten seitens der Polizei gekommen. Das ist ein von Amnesty dokumentiertes Beispiel.

Siehe:
http://www.amnestypolizei.de/aktuell/taxonomy/term/5

In Baden Württemberg gibt es diesem Bericht zu folge keine unabhängige Institution zu Aufklärung von Gewaltdelikten seitens der Polizei. Dies betrachte ich angesichts der wiederholten Behauptungen seitens des Ministerpräsidenten, dass die Gewalt zuerst von den Demonstranten ausging, was in keiner Weise belegt wurde, mit großer Sorge.

Fragen:
Setzt sich die SPD für Schaffung einer solchen unabhänigen Untersuchungsinstitution ein?
Setzt sich die SPD für die Kennzeichnungspflicht von Polizisten einß

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke, Oberboihingen

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

ich nehme diese Sorge sehr ernst.

Zur Aufklärung von Übergriffen durch Polizeibeamte gibt es die unabhängigen Strafverfolgungsbehörden. Es gibt meiner Einschätzung nach keinen Grund, die Arbeit der Justiz auf andere Institutionen zu übertragen. Wenn es allerdings darum geht, Ombudsleute als Anlaufstelle einzurichten, an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie Kritik jedweder Art an staatlichem Handeln an zentraler Stelle vorbringen möchten, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

Was die Kennzeichnungspflicht für Polizisten angeht, ist die Sachlage folgendermaßen. In Deutschland gibt es bisher nirgendwo eine generelle und für alle Bereiche der Polizeiarbeit verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und - beamte. Die namentliche Kennzeichnung im allgemeinen Dienstbetrieb ist - soweit vorhanden -entweder auf freiwilliger Basis geregelt oder - soweit verpflichtend eingeführt - im Einvernehmen mit der Personalvertretung.

Die Kennzeichnung mit Dienstnummer für den allgemeinen Dienstbetrieb ist für mich vorstellbar, eine namentliche Kennzeichnung sehe ich kritisch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Nils Schmid

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