Frage von Dr. jur. Annette T. • 04.04.2022

Antwort ausstehend von Nils Hansen SPD
SPD Landesorganisation Hamburg
(...) die Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. (...)
(...) Vor dem Hintergrund der Klimafolgenanpassung ist der Hochwasserschutz eine langwierige Aufgabe. (...)
(...) Ich bin der Meinung, dass Andy Grote nicht zurücktreten sollte (...)
(...) selbstverständlich habe ich an dem Ereignis nicht teilgenommen. (...)