Frage von Martin F. • 30.07.2020
Antwort von Nils Hansen SPD • 05.08.2020
(...) die Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. (...)