Frage von Bijan N. • 01.04.2025

Antwort ausstehend von Niklas Waßmann CDU
Niklas Waßmann
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.