Durch das aufheben von Mindestabständen zu WEA in BW drohen nun den Bürgern in Ihrem Wahlkreis in Görwihl Windenergievorranggebiete und somit WEA in 450m Abstand zu Ihren Häusern. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Nüssle,
der Teilort Oberwihl in der Gemeinde Görwihl ist durch die Vorhaben zum Ausbau der Windenergie in BW in extrem ungünstiger Weise betroffen.
Da wie schon erwähnt die min Abstände zu Bebauung aufgehoben wurden reichen die Windenergievorrangebiete bis auf 450m an unsere Häuser. Erschwerend kommt noch dazu, dass im so genannten Rotor-out Verfahren geplant wird d.h. der Rotor kann über das Vorranggebiet hinaus ragen. Bei der Größe der Anlagen wird mit einer Nabenhöhe von 180m und einem Rotordurchmesser von 180m gerechnet dadurch kommt eine Anlagenhöhe von 270m zustande.
Ein weiterer ungünstiger Faktor ist der Standort der VG direkt im Westen der Ortschaft.
Leider reichen die möglichen Zeichen nicht aus um Sie sinnvoll über die Lage zu Informieren.
Gerne würde ich Ihnen weitreichendere Unterlagen per Email zukommen lassen. In den vergangenen Wochen hatten wir bereits Besuch von Frau Hartmann-Müller und Herrn Schreiner.

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage zeigt, dass das komplexe Thema Windkraft nach wie vor mit viel Potenzial aber eben auch mit einigen Bedenken verbunden ist. Ich verstehe ihre Sorgen hinsichtlich der geplanten Windenergieanlagen (WEA) bei Oberwihl und versuche gerne, Ihnen zu diesem Thema meine Sicht der Dinge zu erklären.
Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Baustein für eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung. Dabei ist mir bewusst, dass die Errichtung neuer Anlagen stets mit Herausforderungen verbunden ist – insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner. Unser Ziel ist es, den Ausbau so zu gestalten, dass sowohl die notwendigen Flächen für erneuerbare Energien bereitgestellt werden als auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.
Zu den Mindestabständen und der Standortwahl:
Die Aufhebung starrer Mindestabstände zu Wohngebieten bedeutet nicht, dass Windkraftanlagen uneingeschränkt überall errichtet werden können. Vielmehr gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass Lärm, Schattenwurf und weitere mögliche Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung auf ein zumutbares Maß begrenzt bleiben. Zudem werden Standortentscheidungen sorgfältig geprüft, um eine ausgewogene Abwägung zwischen dem Schutz der Anwohner und dem Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig braucht es eben auch ausreichend geeignete Flächen, um die Energiewende voranzubringen und den Ausstieg aus fossilen Energien zu ermöglichen. In einem insgesamt stark besiedelten Bundesland wie Baden-Württemberg ist das eine große Herausforderung.
Zur Höhe der Anlagen:
Moderne Windkraftanlagen sind in der Tat höher als ältere Modelle. Diese Entwicklung hat jedoch den Vorteil, dass höhere Anlagen auch bei schwächeren Windverhältnissen effizient Strom erzeugen können. Dies ist besonders für Baden-Württemberg von Bedeutung, da hier die Windverhältnisse nicht so konstant sind wie in Küstenregionen. Durch diese technologische Verbesserung kann mit weniger Anlagen eine größere Menge erneuerbarer Energie gewonnen werden, was letztlich auch die Anzahl der benötigten Standorte reduziert.
Zum Eingriff in die Landschaft:
Jede Form der Energieerzeugung greift in die Umwelt ein – sei es durch Kohlekraftwerke, Solarparks oder Windkraftanlagen. Der entscheidende Vorteil der Windenergie ist jedoch, dass sie langfristig eine klimafreundliche, nachhaltige Lösung darstellt und keine schädlichen Emissionen verursacht. Zudem sind Windkraftanlagen nicht dauerhaft – sie können nach ihrer Betriebszeit wieder vollständig zurückgebaut werden.
Mir ist bewusst, dass es bei der Umsetzung konkreter Projekte Fragen und Sorgen gibt, die, wie Sie schreiben, den Rahmen einer abgeordnetenwatch-Anfrage sprengen. Daher biete ich Ihnen sehr gerne an, dass Sie mir weitere Unterlagen und Informationen zu ihrer konkreten Situation an die E-Mailadresse niklas.nuessle@gruene.landtag-bw.de senden können. Weiterhin sichere ich Ihnen zu, die Planungen eng und kritisch zu begleiten. Die Informationen und die besondere Sensibilisierung gebe ich dabei auch an meine Kolleginnen und Kollegen im Regionalverband Hochrhein-Bodensee weiter. Ich selbst bin nicht Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes, gebe die Informationen aber gerne auch weiter.
Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit ein wenig weiterhelfen und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen
Niklas Nüssle MdL