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Antwort von Nicolette Kressl
SPD
• 28.02.2012

(...) Und das, obwohl zur Auslegung unklarer Begriffe im Abkommen diese nicht-veröffentlichten Verhandlungsprotokolle herangezogen werden. (...) Außerdem haben wir ebenso beanstandet, dass das Abkommen - in Bezug auf die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet - an vielen Stellen lediglich vage Bestimmungen enthält, die extrem weit ausgelegt und zu einer Beschränkung der Grund- und Freiheitsrechte und der Rechtsschutzgarantien führen können. (...)

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